Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 18.09.2013

Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso IN FRANKREICH


Die Kanzlei L&P ist Ihr Experte für den Forderungseinzug von Zahlungsausfällen in Frankreich.

Ob es sich um „einfache“ unbezahlte Rechnungen handelt, oder um eine komplizierte offenstehende Vertragssituation, wir bieten unseren Kunden einen maßgeschneiderten Service, und führen eine dynamische Inkasso- und Vertragsausführungspolitik durch, die sowohl an die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Frankreichs, als auch an Ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst ist, und die sich insbesondere darum bemüht, Ihre Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden, damit Sie, soweit wie möglich, mit Ihren französischen Kunden positive und produktive Beziehungen weiterführen können.

Gegebenenfalls stützen wir uns auf ein Netzwerk von Gerichtsvollziehern und finanziellen Nachrichtendiensten in ganz Frankreich, wodurch wir Ihnen die besten Erfolgsaussichten für unsere Inkassoaktionen sichern können.

 

Unsere Arbeitsmethode: ein Ansatz in 4 Schritten

 

1. Erster Schritt : die Eröffnung der Datei und die Informationsphase

Nach Erhalt Ihrer Inkassodatei, nehmen wir mit den in Frankreich verfügbaren Mitteln eine Informationssuche über die Situation und den Status Ihres Schuldners, und vor allem seine Zahlungsfähigkeit, durch.
Angesichts unserer Ergebnisse und der vorhandenen Rechtslage, beraten wir Sie über die Forderungseinzugschancen und die am besten angepasste Inkassostrategie.
 

2. Zweiter Schritt : die gütliche Phase des Forderungseinzugs

Um einerseits die Qualität der Geschäftsbeziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden zu bewahren, und andererseits, Ihnen den Ärger und die Kosten eines Rechtsstreites zu ersparen, bevorzugen wir zuerst den freundschaftliche Forderungseinzug
Wir nehmen mit Ihrem Schuldner mit allen Mitteln (Telefon, e-Mail, Fax) Kontakt auf, um ihn so schnell wie möglich über unseren Auftrag aufzuklären, und versuchen, eine freundschaftliche Einigung mit ihm in Gang zu setzen, um Ihre Geschäftsstrategie zu bewahren. In derselben Kommunikation informieren ihn wir jedoch auch über die Risiken, die er eingeht, falls er sich weiterhin zahlungsunwillig  verhalten sollte.
Falls nötig, bewegen wir uns vor Ort, um die Zahlungen in einer fristgerechten Weise einzukassieren, oder um die geeignete Maßnahmen zu treffen (Unterzeichnung von Schuldanerkenntnissen, Schuldenregelungsvertragsabschlüsse, Bürgschaften, Verpfändung von Geschäfts-oder Firmenwerten, Hypotheken usw…)
Selbstverständlich informieren wir Sie regelmäßig über den Verlauf unserer Aktionen und passen diese Ihrer Geschäftsstrategie an.

 

3. Dritter Schritt : die vor-gerichtliche Phase des Forderungseinzugs

  • Nach Ablauf einer Frist von 8-15 Tagen (je nach Ihren Anweisungen), und falls keine freundschaftliche Einigung oder Zahlung erreicht werden konnte, senden wir Ihrem Schuldner ein Mahnschreiben, gemäß Artikel 1153 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Falls dieses Mahnschreiben sich als fruchtbar erweist, ergreifen wir alle Maßnahmen, um die Zahlung so bald wie möglich einzukassieren, oder (mit Ihrer Zustimmung), um einen Zahlungsplan oder jede andere geeignete Maßnahme einzurichten
  • Wir erstatten Ihnen unverzüglich Bericht, und informieren Sie regelmäßig über den Verlauf unseres Vorgehens
     

4. Vierter Schritt : die gerichtliche Phase des Forderungseinzugs

  • Falls dieses Mahnschreiben durch einen Anwalt sich als unfruchtbar erweist, empfehlen wir Ihnen nach Ablauf einer Frist von 8-15 Tagen, einen Ihrer Situation angepassten Rechtsweg
  • Je nach der Art der Schulden, und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, reichen wir dann unmittelbar vor dem zuständigen Gericht die angemessene Klage ein, entweder eine Zahlungsanweisung,  oder ein beschleunigtes Verfahren vor dem Einzelrichter (in dem Falle, wo man annehmen kann, dass es wenig Gründe gibt, dass der Schuldner die Forderung bestreitet) oder ein Sachverfahren (falls der Schuldner die Forderung herausfordert)
  • Falls der Schuldner sich nach Erhalt der Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher bereiterklärt, die Forderung zu bezahlen, ergreifen wir die entsprechenden Maßnahmen, um die Zahlung so bald wie möglich einzukassieren, oder (mit Ihrer Zustimmung), um einen Zahlungsplan oder jede andere geeignete Maßnahme einzurichten
  • Falls sich der Schuldner vor Gericht verteidigt und Ihre Forderung bestreitet, verteidigen wir Ihre Interessen
     

5. Im Extremfall : das sofortige gerichtliche Verfahren

In einigen Fällen kann es angemessen sein, ein unverzügliches Gerichtsverfahren durchzunehmen, ohne vorher zu versuchen, die Angelegenheit auf freundschaftliche Weise zu regeln. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein erwiesenes Risiko besteht, dass aufgrund der Bösgläubigkeit des Schuldners oder seiner durch Zahlungsunfähigkeit bedrohten finanziellen Situation, die Forderung bald ausfallen könnte.
 

In jedem Falle verteidigen wir Ihre Interessen und passen unsere Vorgehensweise Ihrer Geschäftsstrategie an.

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Autor

Rechtsanwalt
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