Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 03.06.2014

Zusammenleben nicht verheirateter Paare


Was Sie beachten sollten

Wenn Sie gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haften beide auch bei einer Trennung als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Falls der Mietvertrag nur von einem Partner unterschrieben worden ist, hat der andere keinerlei mietvertraglichen Rechte.

Beim Zusammenziehen können Policen bei der Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung beispielsweise zusammengelegt werden. Der zuerst abgeschlossene Vertrag sollte aufgehoben werden, der andere Partner sollte ausdrücklich in den Schutz mit aufgenommen werden.
Bezüglich einer Unfallversicherung ist eine gemeinsame Unfallpolice nicht möglich. Die Partner sollten jedoch sich wechselseitig aus Bezugsberechtigte in die jeweils andere Police eintragen lassen. Auch bei einer Lebensversicherung kann der andere Partner als Bezugsberechtigter eingetragen werden.

Bei einem Zusammenleben ohne Eheschließung können Kosten für das gemeinsame Leben oder gemeinsame Anschaffungen im Fall einer Trennung nicht zurückgefordert werden. Es wird daher empfohlen, neue Anschaffungen jeweils getrennt vorzunehmen. Falls gemeinsam Hausrat angeschafft wird, so empfiehlt es sich, diesbezüglich in einer privaten Vereinbarung festzulegen, wer bei Trennung welchen Zeitwert ersetzt bekommt.

Wird ein gemeinsames Konto geführt, sollte der jeweils andere Partner eine Bankvollmacht besitzen.

Nicht verheiratete Partner haben nicht die Möglichkeit, eine günstigere Steuerklasse zu wählen. Allerdings ist es möglich in dem Fall, dass ein Partner den anderen unterhaltsrechtlich unterstützt, dass diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.

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Rechtsanwalt
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