Wollen Sie Ihr Eigenkapital in einem US Unternehmen investieren?
Seit dem Jahre 1990 ermoeglicht das amerikanische Einwanderungsgesetz eine bestimmte Visum-Kategorie mit der Kapitalanleger oder Investoren eine unbegrenzte Aufenthalterlaubnis in den USA bekommen koennen. Diese Kategorie heisst EB-5. Das Visum wird in der Umgangsprache auch “Green Card” genant.
Die Hauptbedingungen fuer ein EB-5 Visum sind folgend:
Eine Kaptialanlage von miminum US$500.000,– in einer neu gegruendeten Firma/Unternehmen
Die Beschaeftigung von zehn (10) vollzeitig Arbeitern im Unternehmen
Die Standorwahl des neuen Unternehmens bestimmt den Investitionsbetrag. Ist der Standort in einem Ort, der eine uberdurchschnittliche Arbeitslossigkeit aufweist ist der Investitionsbetrag von USD 500.000 ausreichend (“TEA” Standort); ansonsten ist der Investitionsbetrag von USD 1.000.000 notwendig. Die Anzahl der Vollzeitbeschaeftigten von zehn ist unabhaengig von dem Kapitalbetrag.
Es empfiehlt sich, dass sich die Kaptialanleger, die in den USA investieren wollen sich ueber steuerliche, erbrechtliche und andere Ziele nachdenken, wobei oftmals das Hauptthema des Mandants ist, sich legal und langfristig in den USA aufzuhalten und damitdas Recht zu haben in den USA ohne Einschraenkungen zu leben. In dieser Visum-Kategorie (“EB-5”) gibt es zwei Methoden: A) Die Direktinvestion in einem Betrieb. Diese Art der Investition schaft mehr Kontrolle und mehr Sicherheit fuer die Schaffung der Arbeitsplaetze. B) Der indirekte Weg durch ein “Regional Center”, dies kann mehr mit einem “Anlegerpool” verglichen werden und besitzt eine rein passive Natur. . Im Zusammenhang mit Regional Center sieht man mehr Faelle von Betrug und Versprechungen die haeufig nicht eingehalten werden.
Seit 1984 bin ich als ein US Anwalt taetig in diesem Rahmen des US Gesetzes und kann fuer Sie die gesetzliche und gesellschaftliche Struktur fuer dieses Investorenvisum organisieren und die Wahrscheinlichkeit fuer die Erteilung eines EB-5 (Green Card) Visums deutlich erhoehern. Ich bin in der Lage Ihnen auch mit der Entscheidungen ueber das passende Franchise Konzept aus zu waehlen damit Sie Ihr unternehmerisches und Einwanderungsziel erreichen.
Eine persoenliche Beratung in Orlando, Florida oder via SKYPE ist natuerlich machbar und sicherlich empfehlenswert.
Erstellst von Florida Rechtsanwalt Paul Camp Lane in Orlando, Florida