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Fachbeitrag 14.12.2009

Widerrufsrecht und Onlineshop


Sie betreiben einen Onlineshop,
einen Webshop, einen Internetshop, einen Shop bei eBay oder ein sonstiges
Portal im Internet oder wollen ein solches aufbauen?

Hier gibt es viele rechtliche
Punkte zu beachten. Im Internet befindet man sich keineswegs im rechtsfreien
Raum.

Von ganz entscheidender Bedeutung
sind für solche Onlineshops das Widerrufsrecht und damit die
Widerrufsbelehrung.

Bei Nichtbeachtung der
einschlägigen gesetzlichen Vorgaben drohen insbesondere Abmahnungen anderer
Onlineshop-Betreiber. Daher empfiehlt sich der (virtuelle) Gang zum Anwalt, um
den bestehenden Shop regelmäßig auf rechtliche Aktualität prüfen zu lassen oder
mit dem neuen Shop direkt rechtssicher und aktuell zu starten.

Da der Käufer beim Kauf im
Onlineshop keine Möglichkeit hat, die Ware zu besichtigen, muss ihm ein
besonderes Rückgaberecht, hier das Widerrufsrecht eingeräumt werden. Dies sieht
das Gesetz in §§ 312 ff. BGB und §§ 355 ff. BGB vor. Darüber hinaus kann
natürlich auch ein weiteres (Rückgabe-)Recht freiwillig eingeräumt werden. Das
Widerrufsrecht ist aber zwingend.

Gerade die Ausgestaltung des
Widerrufsrecht birgt das größte Abmahnpotential in sich. Hier sind viele
Einzelheiten zu beachten. Insbesondere die Widerrufsfrist hat in der
Vergangenheit mehrfach für Aufregung gesorgt.

Die Fristen richten sich nach §
355 BGB. Für den „normalen” Onlineshop gilt die 14-tägige Widerrufsfrist. Für
eBay gilt derzeit noch die einmonatige Frist. Im nächsten Jahr soll sich dies
aber ändern und auch bei eBay gilt die 14-tägige Widerrufsfrist.

Insbesondere ist für alle
Powerseller bei eBay zu beachten, dass sich im kommenden Jahr das
Widerrufsrecht hinsichtlich der Frist zum Widerruf ändern wird.

Zusammenfassend und abschließend
ist es daher absolut empfehlenswert, den Onlineshop regelmäßig auf rechtliche
Aktualität prüfen zu lassen. Auch sollte vor der „Inbetriebnahme” eines neuen
Shops dieser von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

14.12.2009

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Autor

Rechtsanwalt
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