Fachbeitrag 09.11.2025

Was können Sie tun, wenn über Ihr PayPal-Konto ohne Ihre Zustimmung Geld abgebucht wurde?


Immer wieder kommt es vor, dass Nutzende von PayPal plötzlich Abbuchungen auf ihrem Konto entdecken – sei es in Form unerlaubter Lastschriften oder unautorisierter Zahlungen über die Plattform. Nehmen wir folgenden typischen, leicht verfremdeten Fall: Frau Muster stellt eines Tages fest, dass von ihrem PayPal-Konto ein Betrag von 850 Euro abgebucht wurde, obwohl sie mit dem betreffenden Händler nie in Geschäfts­verbindung stand und auch keine Einzugsermächtigung erteilt hatte. In ihrem PayPal-Konto taucht die Buchung als „Automatische Abbuchung SEPA“ auf. Als sie sich bei PayPal meldet, wird ihr mitgeteilt, man prüfe den Vorgang – allerdings ohne verbindliche Rückerstattung oder schnellen Erfolg.

Sachverhalt

Frau Muster ist Privatkundin bei PayPal und hatte ihr Bankkonto als Zahlungsmittel hinterlegt. Es erscheint eine Abbuchung über 850 Euro mit der Referenz „SEPA-Lastschrift – Händler X“. Sie erkennt weder die Adresse noch den Händler und hat keine Einzugsermächtigung erteilt. Nach der Entdeckung informiert sie umgehend PayPal über den Vorgang und sperrt zusätzlich ihr Konto für PayPal, um weitere Beträge zu verhindern. Dennoch bekommt sie längere Zeit weder eine Rückzahlung noch eine verbindliche Zusage. Sie fragt sich nun, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie sie wirksam vorgehen kann.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

  1. Unberechtigte Lastschrift zurückgeben lassen
    Wenn eine Lastschrift über PayPal oder über das hinterlegte Bankkonto ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist, haben Sie gegenüber der Zahlstelle (§ 675u BGB) bzw. im SEPA-Verfahren ein Rück­gaberecht. In vielen Fällen kann die Abbuchung bis zu 13 Monate nach dem Zeitpunkt der Belastung rückgängig gemacht werden, wenn keine autorisierte Einzugsermächtigung besteht.
    Wichtig: Je früher Sie handeln, desto größer die Erfolgsaussichten.
  2. Meldung bei PayPal und Forderung nach Erstattung
    Innerhalb Ihres PayPal-Kontos sollten Sie den Vorgang als „nicht autorisierte Transaktion“ melden. Laut den Nutzungsbedingungen ist PayPal verpflichtet, unautorisierte Zahlungen ggf. zu erstatten – vorausgesetzt, Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten (z. B. sichere Zugangsdaten) eingehalten.
    Achtung: Kommt PayPal zu dem Schluss, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt (z. B. Weitergabe des Passworts), können Haftungsrisiken entstehen.
  3. Anzeige erstatten und Beweismittel sichern
    Parallel sollten Sie eine Strafanzeige wegen Betrugs bzw. unberechtigter Zahlung stellen. Diese schafft eine sinnvolle Ausgangslage für Ihre Rückforderungsbemühungen und zeigt, dass Sie Ihre Rechte ernst nehmen.
  4. Zivilrechtliche Forderung und mögliche Ersatzansprüche
    Wenn PayPal bzw. die Zahlstelle die Erstattung verweigert, können Sie zivilrechtlich vorgehen – etwa mit Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz. Auch wenn eine Lastschrift nicht autorisiert war, kann ein Anspruch aus § 675u BGB bestehen. Die Erfolgschancen hängen stark von der Frage ab, ob Sie Ihre Zugangsdaten sicher verwahrt haben und ob PayPal bzw. die Zahlstelle ordnungsgemäß gehandelt hat.
  5. Fristen beachten
    – Rückruf einer unrechtmäßigen Lastschrift: bis zu 13 Monate nach Belastung.
    – Meldung bei PayPal: möglichst umgehend nach Feststellung der Abbuchung.
    – Beweissicherung: sofort Kontoauszüge, Transaktionsdetails, Kommunikation speichern.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei einem solchen Vorfall:

  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Buchungsunterlagen, die hinterlegte Einzugsermächtigung sowie die Kontoverbindung und klären, ob die Abbuchung autorisiert war.
  • Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber PayPal und der Zahlstelle durch – von der Rückforderung der Lastschrift bis zur Forderung von Schadensersatz.
  • Wir begleiten Sie bei der Anzeige­nerstellung und beraten zur möglichen zivilrechtlichen Durchsetzung.
  • Wir klären Haftungsfragen und erstellen eine Strategie zur möglichst schnellen und wirksamen Erstattung.
  • Wir stehen Ihnen in jeder Phase als Ansprechpartner zur Verfügung – von der Erstprüfung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.

Eine telefonische Erstberatung bei uns ist kostenlos und Sie können online bequem einen Termin buchen.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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