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Fachbeitrag 11.12.2014

Wann kann ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen?


Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Das Bundes-arbeitsgericht und die Landesarbeitsgerichte haben jedoch verschiedene Situationen anerkannt, bei welchen Arbeitnehmer vom Chef ein Zwischenzeugnis verlangen können.

Das gilt vor allem bei gravierenden Veränderungen für den Arbeitnehmer. Ein Wechsel der Position oder ein Wechsel von Aufgaben im Unternehmen sind triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis. Weiter kann man nach der Rechtsprechung ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es Wechsel der Vorgesetzten gab, eine längere Auszeit wie z. B. Elternzeit oder längerer unbezahlter Urlaub genommen oder eine Zwischenstation im Ausland gemacht wurde.

Arbeitnehmer sollten sich bei der Forderung nach einem Zwischenzeugnis auch vergegenwärtigen, dass wer sich aus einem bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen im Vorteil ist, weil ungekündigte Bewerber auf dem Arbeitsmarkt allgemein begehrter sind als länger arbeitslose Bewerber.

Weiterer Vorteil des Zwischenzeugnisses ist, dass der Arbeitgeber beim Endzeugnis davon nicht ohne triftigen Grund erheblich abweichen kann. Sollte der Arbeitgeber dem mündlichen Wunsch eines Zwischenzeugnisses nicht nachkommen, so empfiehlt es sich, dass Zwischenzeugnis per E-Mail oder schriftlich vom Chef zu verlangen.

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