Fachbeitrag 21.03.2017

VW-Abgasskandal


VW-Abgasskandal: Achtung vor dem VW Software-Update!

„Nacharbeiten“ in Form von VW Software-Update

Autofahrer, die vom „VW-Abgasskandal“ betroffen sind, haben bereits am 8. Oktober 2015 ein Schreiben erhalten, dass an ihren Fahrzeugen „Nacharbeiten erforderlich“ sein werden. In den letzten Monaten haben diverse Betroffene nunmehr Einladungen zu diesen „Nacharbeiten“ in Form eines VW Software-Update (bei den 1,2 l und 2,0 l Motoren) bzw. eines Soft- und Hardware-Update (bei den 1,6 l Motoren) bekommen. Bevor die betroffenen Autolenker dieser Einladung Folge leisten und ihr Fahrzeug in eine Werkstätte zur Nachrüstung bringen, sollten sie allerdings  einen Rechtsanwalt konsultieren, um die Folgen des VW Software-Update abzuklären.

Mögliche Probleme nach dem Software-Update

Die medialen Beiträge über den „VW-Abgasskandal“ und die möglichen Folgen der „Nachrüstung“ sind mannigfaltig und dementsprechend unübersichtlich. Es gibt zahlreiche Berichte von Dieselfahrzeugen, die nach dem VW Software-Update nicht mehr richtig funktionieren. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurden nach der „Nachrüstung“ die folgenden Veränderungen bzw. Probleme am Auto festgestellt:

  • Ein höherer Kraftstoffverbrauch
  • Eine geringere Leistung (die Fahrzeuge erreichen die früheren Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr / die Fahrzeuge „ziehen“ nicht mehr richtig)
  • Ein lauteres Motorgeräusch (stark nagelnde Verbrennungsgeräusche / seltsam klingende, scheppernde Geräusche)
  • Probleme mit der Start/Stopp-Automatik
  • Probleme mit der Klimaanlage

Schäden an der Abgasrückführung (AGR)

Nunmehr verdichten sich auch die Hinweise, dass das VW Software-Update zu einer verstärkten Rußpartikelbildung und in Folge zu einer Verstopfung der Partikelfilter sowie zu einer Verkrustung der Abgasrückführungsventile führen kann. Die Abgasrückführung (AGR) ist für eine derartige Belastung nicht ausgelegt, womit es zu Schäden am Abgasrückführungssystem kommen kann. Die Folge ist, dass sich die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr starten lassen und Komponenten der Abgasrückführung (AGR) in den Werkstätten ausgetauscht werden müssen. Damit nicht genug: Die dabei entstehenden Kosten von zumeist über € 1.000 werden den Kunden dabei auch noch teilweise in Rechnung gestellt. Der andere Teil wird zumeist „in Kulanz“ übernommen.  VW streitet Medienmeldungen zufolge nach wie vor ab, dass die „Nachrüstung“ etwas mit den schadhaften Abgasrückführungssystemen zu tun hätte. Mittlerweile mehren sich jedoch die diesbezüglichen Berichte, sodass eine Kausalität nicht mehr abzustreiten sein wird. Wir sprechen aus Erfahrung: Auch unsere Kanzlei vertritt Mandanten, die nach der „Nachrüstung“ Probleme mit der Abgasrückführung (AGR) bekamen.

EU-Kommission warnt

Die EU-Kommission stößt ins gleiche Horn, wenn diese erklärt: „Man kann davon ausgehen, dass durch die neue Steuerungssoftware Komponenten stärker beansprucht werden.“ Fachleute im „Vela“-Abgaslabor in Norditalien, einer der weltweit führenden Einrichtungen, bestätigen, dass aufgrund der „Nachrüstung“ das Abgasrückführventil und der Dieselpartikelfilter vorzeitig versagen können. Gleiches nehmen diese für den Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem sowie den SCR-Katalysator an.

Konsultation von Anwaltskanzlei

Bevor Sie das für Ihr Dieselfahrzeug vorgesehene VW Software-Update sohin machen lassen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir informieren Sie gerne über die Hintergründe des „VW-Abgasskandals“ und klären Sie über die Risiken der „Nachrüstung“ sowie die Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf. Wir vertreten in Österreich wie auch in Deutschland.

Kontakt:

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London)
Landesgerichtsstraße 16, 1010 Wien / Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin

Telefon Österreich: +43 1 890 66 28
E-Mail Österreich: [email protected]

Telefon Deutschland: +49 162 26 90 651
E-Mail Deutschland: [email protected]

Weitere Informationen zum „VW-Abgasskandal“ finden Sie hier.

Quellen:

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (992)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.725 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.