Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 19.11.2012

Vorsorge treffen


Sie können für den Notfall eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die sodann alles Wichtige erledigen kann. Sie können eine schriftliche Vollmacht erteilen, dafür genügt die Angabe von Ort, Datum und Unterschrift.

Es ist jedoch empfehlenswert, eine notarielle Vollmacht zu erteilen, d.h., die schriftliche Vollmacht beim Notar beurkunden zu lassen. Sie vermeiden damit Diskussionen über die Gültigkeit einer Vollmacht. In einigen Fällen ist ohnehin eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben (Immobiliengeschäfte). Um Bankgeschäfte erledigen zu können, benötigt Ihre Vertrauensperson in der Regel ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht oder eine hauseigene Vollmacht der Bank.

Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen. Sie müssen sich sodann jedoch vergewissern, dass Sie wieder in den Besitz der Originalvollmachten kommen.

Generalvollmacht

Hiermit können Sie die Vertretung bei allen Rechtsgeschäften und Vermögensangelegenheiten regeln.

Vorsorgevollmacht

Dieses ist eine Generalvollmacht, die jedoch nur in dem Fall ausgeübt werden soll, wenn Sie selbst daran gehindert sind, eigene Entscheidungen zu treffen.

Betreuungsverfügung

Damit können Sie regeln, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.

Patientenverfügung

Eine solche Verfügung enthält verbindliche Anweisungen für behandelnde Ärzte, wie u.a. bei schweren Krankheiten vorgegangen werden soll. Sprechen Sie über die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt, um diese Verfügung individuell aufsetzen zu können.

Eintrag ins Vorsorgeregister

Sie können einen Hinweis auf Ihre persönlichen Bevollmächtigungen in ein zentrales Register bei der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dieses können Sie durch den beurkundenden Notar erledigen lassen oder selbst online veranlassen. Sie erhalten sodann einen Ausweis, den Sie stets bei sich tragen sollten, damit bei einem Unfall die Bevollmächtigung ersichtlich ist.

 

Homepage der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de/Buergerservice

www.vorsorgeregister.de

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Autor

Rechtsanwalt
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