Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 13.08.2010

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik


Die Vermögensverwaltung galt bislang als Königsdisziplin der Finanzdienstleistungen. Nicht nur, weil die Vermögensverwaltung lange Zeit nur kapitalkräftigen Anlegern zur Verfügung stand. Die Anforderungen an Vermögensverwalter sind sehr hoch, so dass sich viele Vermögensverwalter gleichfalls fürstlich honorieren lassen. Nun steht das Honorar auf dem Prüfstand, vor allem, wenn es sich überraschend verdoppelt.

Naturgemäß ist jeder Anleger um sein Vermögen besorgt. Daher ist es gut verständlich, wenn es ihn einige Überwindung kostet, sein Vermögen einem Vermögensverwalter anzuvertrauen. Dieser ist zwar verpflichtet, dass Vermögen ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zu verwalten. Die Bewährung erfolgt jedoch regelmäßig erst in der Praxis. Und dann ist für den Laien schwierig nachzuvollziehen, ob der schwankende Kapitalmarkt einem einen Strich durch die Rechnung gemacht hat oder ob die fehlenden Resultate schlicht auf einem Unvermögen des Vermögensverwalters beruhen.

Die Vermögensverwaltung, bei Wertpapieren auch als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet, ist die dauerhafte eigenverantwortliche Verwaltung des Anlegervermögens. Der Vermögensverwalter ist grundsätzlich frei darin, in welcher Art und Weise er das Vermögen des Treugebers verwaltet. Um den Interessen des Auftraggebers aber größtmöglich gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber mit dem Vermögensverwalter eindeutige Anlagerichtlinien vereinbart, insbesondere über die Risiken und maximalen Verluste, die der Auftraggeber bereit ist einzugehen. Der Vermögensverwalter hat den Auftraggeber hierbei umfassend zu beraten und ihn insbesondere auch über die Kosten zu informieren.

Erleidet der Vermögensverwaltungskunde Verluste, stehen ihm möglicherweise Schadensersatzansprüche zu. Denn nicht immer kann der Vermögensverwalter die negative Entwicklung eines Depots auf die Finanzmärkte schieben. Wurde beispielsweise bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages falsch beraten oder im Laufe der Vermögensverwaltung gegen die vereinbarten Anlagerichtlinien verstoßen, haftet der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden persönlich. Die KANZLEI GÖDDECKE übernimmt hier die Beratung und Vertretung von Vermögensverwaltungskunden.

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Rechtsanwalt
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