Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 06.10.2010

Unterhalt: Täuschen Sie sich nicht!


Wichtigste Frage: Wer muss zahlen? Einfache Antwort: Unterhalt zahlt, wer mehr verdient, und zwar immer dann, wenn einer von beiden den bisherigen Lebensstandard mit den eigenen Einkünften nicht halten  kann. Verbindliche Richtlinien gibt es allerdings nicht.

Die oder der “Ex” bekommt etwa die Hälfte (3/7) des verfügbaren Nettoeinkommens. Grundlage ist das Durchschnittsgehalt der vergangenen zwölf Monate, eventuell plus weiterer Einnahmen. Eigenes Einkommen wird dabei auf den Unterhalt angerechnet. Wer bisher nicht berufstätig war, muss unter bestimmten Voraussetzungen auf Jobsuche gehen.

Was zum Thema Unterhalt sonst allerdings gern behauptet wird, ist häufig ein Irrtum. Zum Beispiel:

Kein Unterhalt bei neuer Liebe?
Auch mit neuem Partner entfällt der Unterhalt nicht automatisch. Maßgeblich ist ein gemeinsamer Haushalt: Etwa zwei bis drei Jahre lang muss eine “gefestigte soziale Bindung” bestehen, bevor der Unterhalt ausgesetzt werden kann. Zerbricht die neue Beziehung, muss wieder gezahlt werden, zumindest wenn noch kleine Kinder aus der Ehe von der Mutter betreut werden müssen.

Gibt es nach einem Jahr Ehe schon Unterhalt?
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich immer. Hat der Partner allerdings schon während der kurzen Ehe gearbeitet, um dann bei der Trennung seinen Job aufzugeben, um Unterhalt zu kassieren, hat das Gesetz einen Riegel vorgeschoben. Bei einer kurzen Ehe (laut Gesetz z. B. zwei Jahre) ist in der Regel nach der Scheidung aber kein Unterhalt mehr fällig – es sei denn, im Haushalt leben minderjährige Kinder.

Ist die Schuldfrage abgeschafft?
Hatte einer der Ehepartner über längere Zeit ein Verhältnis, kann dies den Unterhalt drücken. Wo die Schmerzgrenze liegt, entscheidet im Zweifel das Gericht.

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Rechtsanwalt
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