Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 11.04.2011

Umgang kann nicht erzwungen werden


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Eltern nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden können. Der Ursprungsfall war der Fall eines Mannes, der sich geweigert hatte, Umgang mit seinem „ungewollten Sohn“ zu haben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte beschlossen, dass ein solcher Umgang auch mit Zwang durchzusetzen sei. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben mit der Begründung, dass obwohl Kinder einen gesetzlichen Anspruch mit Umgang mit ihren Eltern hätten, dieses nicht durch Zwang erreicht werden darf.

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (997)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.