Fachbeitrag
11.04.2011
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Eltern nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden können. Der Ursprungsfall war der Fall eines Mannes, der sich geweigert hatte, Umgang mit seinem „ungewollten Sohn“ zu haben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte beschlossen, dass ein solcher Umgang auch mit Zwang durchzusetzen sei. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben mit der Begründung, dass obwohl Kinder einen gesetzlichen Anspruch mit Umgang mit ihren Eltern hätten, dieses nicht durch Zwang erreicht werden darf.