Seit Beginn des russischen Angriffskrieges 2022 sind Hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz geflohen. Viele haben Verwandte, Immobilien oder Bankguthaben in der Ukraine zurückgelassen. Stirbt ein Angehöriger in der Ukraine oder besitzen deutsche Staatsbürger Immobilien dort, stellt sich unmittelbar eine komplexe erbrechtliche Frage: Welches Recht gilt – und was müssen Erben in Deutschland konkret tun?
Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Aspekte des ukrainischen Erbrechts für Erben mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
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Welches Recht gilt bei einem deutsch-ukrainischen Erbfall?
Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um Immobilien oder um bewegliches Vermögen handelt – und das ist der erste entscheidende Unterschied zum rein deutschen Erbfall.
Immobilien: Lagerecht gilt
Für Immobilien in der Ukraine gilt ausschließlich ukrainisches Erbrecht – unabhängig davon, ob der Erblasser Deutscher oder Ukrainer war und wo er zuletzt gelebt hat. Rechtsgrundlage ist Art. 28 Abs. 3 des Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrags vom 25. April 1958, dessen Fortgeltung Deutschland und die Ukraine ausdrücklich vereinbart haben (BGBl. 1993 II S. 1189). Danach findet für unbewegliches Vermögen stets das Recht des Belegenheitsstaats Anwendung (sog. lex rei sitae).
Praxisbeispiel: Ein Deutscher, der in München lebt und eine Wohnung in Kyjiw besitzt, verstirbt. Für die Erbfolge in diese Wohnung gilt ukrainisches Recht – auch wenn der Erblasser sein Leben lang in Deutschland gelebt hat.
Für bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Fahrzeuge, Wertgegenstände) gilt hingegen die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die seit dem 17. August 2015 in Kraft ist. Danach richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hinterlässt damit für bewegliches Vermögen in der Ukraine eine Erbschaft, die deutschem Recht unterliegt – für seine Wohnung in Lwiw aber ukrainischem.
Diese Nachlassspaltung ist für viele Erben überraschend und die häufigste Ursache für Fehler und Fristversäumnisse.
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Die 6-Monats-Frist: Der wichtigste Unterschied zum deutschen Erbrecht
Im deutschen Erbrecht gilt eine Ausschlagungsfrist von sechs Wochen (§ 1944 BGB). Im ukrainischen Erbrecht läuft die Uhr anders: Erben haben sechs Monate ab dem Todesdatum Zeit, gegenüber einem ukrainischen Notar eine Erklärung zur Annahme der Erbschaft abzugeben.
Wer innerhalb dieser sechs Monate keine ausdrückliche Ausschlagung erklärt, gilt nach ukrainischem Recht als Erbe – die Annahme wird stillschweigend unterstellt, sofern der Erbe nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Erblasser gelebt hat.
Was bedeutet das in der Praxis?
Erben in Deutschland erfahren vom Tod des Angehörigen in der Ukraine oft verspätet – besonders unter Kriegsbedingungen. Erben, die mit dem Erblasser in einem Haushalt zusammengelebt haben, müssen die Annahme nicht gesondert erklären; wer hingegen keinen gemeinsamen Haushalt hatte, muss aktiv handeln und innerhalb von sechs Monaten beim zuständigen Notar am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Ukraine erscheinen oder sich durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wird die Frist versäumt, ist eine Wiedereinsetzung nur gerichtlich und unter engen Voraussetzungen möglich.
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Notar oder Gericht? Die zwei Wege zur Erbschaft in der Ukraine
Der Regelfall: Notarielle Erbabwicklung
Im Normalfall wird eine Erbschaft in der Ukraine notariell abgewickelt. Der Erbe wendet sich an den Notar, der für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist, und gibt dort seine Erbschaftsannahmeerklärung ab. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist stellt der Notar einen ukrainischen Erbschein (Свідоцтво про право на спадщину) aus, der die Erbfolge nachweist.
Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland ist die persönliche Erscheinung beim ukrainischen Notar unter Kriegsbedingungen oft schwierig oder unmöglich. Die Lösung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht, die einen ukrainischen Rechtsanwalt bevollmächtigt, alle Erklärungen gegenüber dem Notar abzugeben. Seit Juni 2025 arbeitet die Ukraine mit einem modernisierten elektronischen Apostille-Register, was die Bearbeitungszeiten verkürzt hat.
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Der Sonderfall: Gerichtliche Feststellung
In folgenden Situationen führt kein Weg am Gericht vorbei:
– Die sechsmonatige Frist wurde versäumt
– Testament oder Erbfolge werden von Miterben angefochten
– Die Identität oder das Erbrecht eines Erben ist streitig
– Es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments
Das Gericht kann die Erbfolge feststellen, versäumte Fristen wiedereröffnen und strittige Testamente auf ihre Wirksamkeit prüfen. Gerade bei kriegsbedingten Fristversäumnissen hat die ukrainische Rechtsprechung Spielräume entwickelt, die ein erfahrener Anwalt nutzen kann.
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Gesetzliche Erbfolge im ukrainischen Recht
Das ukrainische Zivilgesetzbuch (ZGB Ukraine, Buch 6) kennt wie das deutsche Recht sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die Erbfolge aufgrund eines Testaments.
Die gesetzliche Erbfolge gliedert sich in fünf Erbordnungen:
- Erste Ordnung: Kinder (einschließlich adoptierte), Ehegatte, Eltern
- Zweite Ordnung: Geschwister, Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits
- Dritte Ordnung: Onkel und Tanten
- Vierte Ordnung: Personen, die mit dem Erblasser mindestens fünf Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben
- Fünfte Ordnung: Andere Verwandte bis zum sechsten Grad sowie Stiefeltern und Stiefkinder
Die höhere Erbordnung schließt die niedrigere aus. Erben einer Ordnung teilen den Nachlass zu gleichen Teilen.
Ein wichtiger Unterschied: Der überlebende Ehegatte ist in der Ukraine Erbe der ersten Ordnung und teilt mit den Kindern und Eltern. Vorab ist jedoch sein Anteil am ehelichen Gemeinschaftsvermögen abzuziehen – Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, gehört nicht zur Errungenschaft und fällt vollständig in den Nachlass.
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Testament im ukrainischen Recht
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Ein Testament muss in der Ukraine notariell beurkundet werden (Art. 1248 ff. ZGB Ukraine). Ein in Deutschland vor einem deutschen Notar oder durch öffentliches Testament errichtetes Testament kann jedoch auch in der Ukraine formwirksam sein, wenn es den Formvorschriften des Errichtungsortes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers entspricht (Art. 72 ukrainisches IPR-Gesetz).
Daneben kennt das ukrainische Recht das geheime Testament: Es wird versiegelt beim Notar hinterlegt und erst nach dem Tod des Erblassers geöffnet.
Das ukrainische Recht erlaubt zudem ein gemeinschaftliches Testament zwischen Eheleuten – allerdings nur über das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen. Vorehe-Vermögen kann nur durch ein separates Testament geregelt werden. Es unterscheidet sich damit wesentlich vom deutschen Berliner Testament.
Pflichtteil: Das ukrainische Recht kennt ebenfalls einen Pflichtteil. Minderjährige Kinder, volljährige erwerbsunfähige Kinder sowie der Ehegatte und die Eltern des Erblassers, sofern sie arbeitsunfähig sind, erhalten mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils – auch wenn ein Testament etwas anderes vorsieht.
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Anerkennung des ukrainischen Erbscheins in Deutschland
Ein von einem ukrainischen Notar ausgestellter Erbschein ist keine EU-Urkunde. Da die Ukraine kein EU-Mitglied ist, gilt das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) hier nicht.
Die Anerkennung richtet sich nach § 108 Abs. 1 FamFG: Ausländische Entscheidungen und Urkunden werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf – es sei denn, ein Anerkennungshindernis nach § 109 FamFG liegt vor.
In der Praxis bedeutet das: Ein ukrainischer Erbschein, der mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt wurde, wird von deutschen Behörden und Banken in der Regel anerkannt. Schwierigkeiten treten auf, wenn
– das ukrainische Verfahren gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Verfahrensrechts verstößt (ordre public),
– die notarielle Urkunde nicht den formalen Anforderungen entspricht,
– mehrere Erben vorhanden sind und keine eindeutige Erbquote ausgewiesen ist.
In solchen Fällen ist es möglich, beim deutschen Nachlassgericht einen gegenständlich beschränkten deutschen Erbschein für das in Deutschland belegene Vermögen zu beantragen. Für in Deutschland belegene Immobilien eines ukrainischen Erblassers gilt jedoch deutsches Recht (vgl. Konsularvertrag 1958), sodass ein solcher Erbschein das maßgebliche Dokument für das deutsche Grundbuchamt ist.
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Besondere Herausforderungen unter Kriegsbedingungen
Der seit Februar 2022 andauernde Krieg schafft in der ukrainischen Erbabwicklung spezifische praktische Probleme:
Zugang zu Notaren und Behörden: In besetzten oder kampfumkämpften Gebieten sind ukrainische Notare und Register oft nicht erreichbar. Die ukrainische Regierung hat bestimmte Verfahren digitalisiert; das elektronische Apostille-Register erleichtert seit 2025 die Beurkundung. In bestimmten Regionen gelten jedoch nach wie vor Einschränkungen beim Grundbuchzugang.
Kriegsbedingte Fristversäumnisse: Die Rechtsprechung ukrainischer Gerichte hat in mehreren Entscheidungen kriegsbedingte Umstände als Wiedereinsetzungsgrund anerkannt. Dies erfordert jedoch eine entsprechende gerichtliche Antragstellung durch einen ukrainischen Rechtsanwalt.
Vermögenssicherung: Bei Immobilien in Kriegsgebieten oder -nähe empfiehlt sich neben der erbrechtlichen Abwicklung die Prüfung der Eintragungslage im ukrainischen Immobilienregister (Державний реєстр речових прав на нерухоме майно), um Drittrechte, Pfandrechte oder behördliche Beschränkungen frühzeitig zu identifizieren.
Kriegsschäden: Wenn eine geerbte Immobilie durch Kriegshandlungen beschädigt oder zerstört wurde, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche, deren Durchsetzung jedoch derzeit noch erhebliche praktische Hürden aufweist.
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Typische Fehler und wie man sie vermeidet
Frist verpasst, weil Todesnachricht zu spät eintraf. Lösung: Sofortiges gerichtliches Verfahren zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist; Nachweis der kriegs- oder pandemiebedingten Hinderungsgründe.
Ausschlagung in Deutschland erklärt, ohne dass in der Ukraine gehandelt wurde. Eine in Deutschland gegenüber dem Nachlassgericht erklärte Ausschlagung entfaltet keine Wirkung für ukrainisches Erbrecht. Wer in der Ukraine gelegene Immobilien nicht erben möchte, muss die Ausschlagung gesondert gegenüber dem ukrainischen Notar erklären.
Kein Testament aufgefunden, obwohl eines existiert. In der Ukraine wird das Testament beim Notar hinterlegt und im zentralen Testamentsregister (Єдиний реєстр довіреностей та заповітів) erfasst. Ein ukrainischer Rechtsanwalt kann dieses Register abfragen.
Vollmacht ohne Apostille. Eine in Deutschland erteilte Vollmacht für einen ukrainischen Rechtsanwalt bedarf der notariellen Beglaubigung und einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen, damit sie in der Ukraine verwendet werden kann.
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Fazit
Deutsch-ukrainische Erbfälle sind aufgrund der Nachlassspaltung, der abweichenden Fristen und der kriegsbedingten praktischen Einschränkungen erheblich komplexer als rein nationale Erbfälle. Die entscheidenden Punkte:
– Für ukrainische Immobilien gilt ausschließlich ukrainisches Erbrecht (Konsularvertrag 1958).
– Die Erbschaftsannahme muss innerhalb von sechs Monaten beim ukrainischen Notar erklärt werden.
– Ausschlagung in Deutschland schützt nicht vor ukrainischer Erbenhaftung.
– Ein ukrainischer Erbschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn er mit Apostille und Übersetzung vorgelegt wird.
– Fristversäumnisse und strittige Erbfolgen erfordern ein gerichtliches Verfahren in der Ukraine.
Anwaltskanzlei Wadim Gertsev berät und vertritt Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Fragen des ukrainischen Erbrechts – von der Fristwahrung über die notarielle Erbabwicklung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Erbansprüchen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Erstberatung.
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Rechtsanwalt Wadim Gertsev ist seit über 25 Jahren im ukrainischen und internationalen Erbrecht tätig und vertritt regelmäßig Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum vor ukrainischen Notaren und Gerichten.