Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 14.04.2011

“Torpedoklagen” innerhalb der EU


Trotz vielfacher Vereinheitlichungsbemühungen im EU-Raum und insbesondere der Europäischen Gerichtsstandsverordnung, ist es Schuldnern nach vor mit gewieften Rechtsstrategien möglich, ein Verfahren „ewig“ in die Länge zu ziehen.

 Im EU-Raum gilt der Prioritätsgrundsatz, das heißt, dass eine gerichtsanhängige Sache bis zur rechtskräftigen Entscheidung derselben nicht auch bei einem anderen europäischen Gericht eingebracht werden kann.

Diese an sich sinnvolle Regelung öffnet andererseits Tür und Tor für sog Torpedoklagen. Dabei kommt ein Schuldner, der Zeit gewinnen will, einer erwarteten Klage seines Gläubigers insofern zuvor, als er bei einem unzuständigen Gericht eine negative Feststellungsklage einbringt, mit der er das Bestehen seiner Leistungspflicht bestreitet. Bei Ausnutzung sämtlicher Instanzen können – je nach angerufenem Gericht – viele Jahre vergehen, bis die Frage der Zuständigkeit geklärt ist. Erst danach kann der Gläubiger eine Leistungsklage einbringen, um eine inhaltliche Entscheidung zu erwirken.

Somit können Schuldner, die Zeit gewinnen wollen, im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr der klagsweisen Geltendmachung einer Forderung durch den Gläubiger zuvorkommen, indem sie selbst eine negative Feststellungsklage bei einem offensichtlich unzuständigen Gericht einbringen.

Für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer sollte das oben beschriebene Szenario künftig ein Anreiz mehr sein, auf klare und rechtsverbindliche Gerichtsstandsvereinbarungen wert zu legen. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass ein Urteil nur insofern etwas wert ist, als es auch exequierbar ist – bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern kann somit in gewissen Fällen auch durchaus die Vereinbarung einer Schiedsklausel vorteilhaft sein.

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Rechtsanwalt
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