Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 07.10.2014

Teure Kredite widerrufen – auch ihr Joker?


Bankkunde aufgepasst! Nie war Geld so billig wie heute. Die Leitzinsen sind nahe Null. Banken geben das wenigstens zum Teil an die Kunden weiter. Waren Kredite zu 4,9% Zinsen vor zehn Jahren fast schon billig, kann es heute für unter 2% Kredit geben. Jetzt die Sensation: es gibt massenhafte Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Banken seit mehr als 10 Jahren! Betroffen sind alle Verträge ab 01. November 2002, und zwar alle Verbraucherverträge, nicht nur Hauskredite. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass fast alle Banken nicht die vom Gesetzgeber empfohlene Musterwiderrufsbelehrungen verwenden, sondern eigene Formulierungen, weil man die für sicherer hielt. Ein selten teurer Irrtum der betroffenen Institute. Die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung sind so streng, dass bei kleinstem Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschriften die Belehrung als nicht erteilt gilt. Die Folge: Sie können noch heute widerrufen, und zwar selbst dann, wenn sie schon getilgt haben. Bis zu einer bestimmten zeitlichen Grenze nach der Schlusszahlung ist dies möglich. Und nicht nur das: Wer zum Beispiel ein teures Darlehen abgelöst und Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese heute noch zurückverlangen! Oft macht das 20% der Kreditsumme aus. Ein großer deutscher Verbraucherschutzverband hat stichprobenartig über 1.800 Immobilienkredite untersucht und soeben herausgefunden, dass fast 80% aller Verträge betroffen sind! Das ist für die Banken eine richtige Katastrophe. Sie aber haben die einmalige Chance, den teuren Kredit loszuwerden und von dem Rekordtief bei den Darlehenszinsen zu profitieren. Es geht um sehr viel Geld, lassen sie sich von einem im Kreditrecht erfahrenen Spezialisten beraten. Wir übernehmen das gern für sie.

RA Thomas Kinschewski
Hümmerich & Bischoff Rechtsanwälte – Partnerschaft
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