Fachbeitrag 15.07.2014

Testamentsvollstrecker soll „gerecht abwickeln“


Wer möchte nicht, daß sein Nachlaß gerecht abgewickelt wird? Die Erben sollen doch gerecht behandelt werden. Deshalb steht in Testamenten immer wieder, daß ein Testamentsvollstrecker das Erbe „gerecht verteilen“ soll. Geht das auch so einfach, wie es sich anhört?
Gerechtigkeit ist eine der größten Fragen in der Rechtsphilosophie. Es gibt mindestens ein Dutzend gängige Vorstellungen, was Gerechtigkeit so ungefähr bedeutet, dazu kommen dann noch die unterschiedlichsten Ansichten über Details. Und auch wenn wir im Freundeskreis herumfragen, werden wir sehr unterschiedliche Ansichten hören, was gerecht ist. Damit ist das Risiko groß, daß Ihre Erben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was Sie im Testament mit „gerecht“ gemeint haben. Die „gerechte Nachlaßteilung“ ist dann wohl doch nichts, was ins Testament geschrieben werden sollte. Besser ist es, das Testament von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen, der Testamentsgestaltung als Schwerpunkt seiner Tätigkeit macht. Als Anwalt weiß er auch aus eigener Praxiserfahrung, was ein Erstreit bedeutet und wie er entsteht – das sind die besten Voraussetzungen, um die möglichen Anlässe für einen Streit zu vermeiden. Ein guter Berater wird Sie fragen, was am Ende herauskommen soll bzw. nach welchen greifbaren Kriterien das Erbe verteilt werden soll. Und dann formuliert er Ihnen das passende Testament.

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Rechtsanwalt
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