Fachbeitrag
23.09.2014
Am 27.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichtes zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner in Kraft getreten. Das
Bundverfassungsgericht hatte das bisherige Verbot der Sukzessivdadoption für ver-fassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz erweitert nunmehr das Adoptionsrecht für
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Nunmehr kann in einer Lebenspart-nerschaft auch das vom Partner adoptierte Kind wiederum angenommen wird. Bis-lang war nur die Adoption des leiblichen Kindes möglich.