Fachbeitrag 06.10.2010

Streitthema Urlaub – die Fakten


Die schönste Pflicht eines Arbeitnehmers ist das Urlaub machen. Denn der Urlaub dient der Erholung und damit der Erhaltung der Arbeitskraft. Doch um das wer – wann – wie lange – Urlaub machen darf, gibt es manchmal Streitereien. Hier die Fakten:

Jedem Arbeitnehmer stehen laut Bundesurlaubsgesetz vier Wochen Mindesturlaub pro Kalenderjahr zu. Meist sind aber zusätzliche Urlaubstage im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Darüber hinaus kann bei besonderen Ereignissen bezahlte Freistellung beansprucht werden, etwa, bei der eigenen Hochzeit oder wenn ein naher Angehöriger beerdigt wird. Mit Einverständnis des Arbeitgebers können auch entstandene Überstunden den Urlaub zusätzlich verlängern.

20 Urlaubstage sind Minimum

Dabei muss der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend genommen werden, mindestens einmal zwei Wochen ohne Unterbrechung.

Falls das Geld für den Flug in den Süden nicht reichen, liegt der Gedanke nahe, sich einen Teil seines Jahresurlaubs auszahlen zu lassen. Dies ist allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers. Nur wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und dann noch Urlaub aussteht, den der Mitarbeiter nicht mehr nehmen kann, muss der Chef ihn bar abgelten, wenn keine andere Regelung gefunden wird.

Wichtig: Während des Urlaubs anderswo arbeiten und Geld dazu verdienen, ist ein Kündigungsgrund. Gefälligkeitsarbeiten bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten hingegen sind im Urlaub erlaubt.

Urlaubstermin verlegt und nun?

Nichts fürchtet der Arbeitnehmer so sehr, wie eine kurzfristige Verlegung seiner lang-ersehnten Ferien durch den Chef. Dies kommt glücklicherweise nicht oft vor, dennoch ist es rechtlich möglich. Werden mehrere Kollegen gleichzeitig krank oder kommt unverhofft ein lukrativer Auftrag für das Unternehmen ins Haus, kann der bereits genehmigte Urlaub widerrufen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten, wie Stornogebühren, muss der Arbeitgeber dann aber ersetzen. Auch der Arbeitnehmer kann den geplanten Urlaub aus persönlichen Gründen verschieben.

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Rechtsanwalt
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