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Fachbeitrag 11.01.2012

Solar Millenium: Müssen Anleger investiertes Geld abschreiben?


Solar Millenium: Müssen Anleger ihr investiertes Geld abschreiben oder besteht noch Hoffnung?

Am 21.12.2011 hat tausende von Anleger die Meldung aufgeschreckt, wonach die Solar Millenium AG, Erlangen, Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Mehrere tausend Anleger haben in Anleihen der Solar Millenium AG investiert sowie sich an zwei von der Solar Millenium AG initiierten geschlossenen Fondsanlagen „Ibersol“ und „Andasol“ beteiligt. Daneben existieren ebenfalls mehrere tausend Aktionäre, die nun auch um ihre Investition bangen.

Zwar befand sich die Solar Millenium AG schon einiger Zeit in Negativschlagzeilen. Als unrühmlicher und wohl medienwirksamster Höhepunkt ist sicherlich die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft und ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Utz Claassen zu bezeichnen.

Weiterhin stehen auch (ehemalige) Verantwortungsträger der Solar Millenium AG offensichtlich in der Kritik. Der Staatsanwaltschaft liegen ausweislich verschiedener Medien Strafanzeigen wegen Untreue, Insidergeschäften, Prozessbetrug, Urkundenfälschung und aktienrechtlicher Verstöße gegen Verantwortliche vor. Daneben ermittelt offensichtlich auch die Aufsichtsbehörde BaFin wegen des Verdachts auf Insiderhandel.

Dennoch kam für die betroffenen Anleger die Meldung über den Insolvenzantrag kurz vor Weihnachten überraschend. Sie stehen nun vor der Frage, ob ihr investiertes Geld verloren ist oder ob noch Hoffnung besteht zumindest einen Teil zurückzuerhalten. Auch besteht Unsicherheit über den weiteren Fortgang.

Dies sind die meistgestellten Fragen, die geschädigte Anleger gegenüber Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, seit der Bekanntmachung des Insolvenzantrages vermehrt richten. Nach vorläufiger Prüfung kommt Rechtsanwalt Reulein zu folgendem Ergebnis:

„Inhaber von Aktien der Solar Millenium AG werden mutmaßlich mit einem Totalverlust zu rechnen haben. Anleihegeschädigte haben die Chance, in einem demnächst zu eröffnenden Insolvenzverfahren einen Teil ihres investierten Geldes zurückzuerhalten, wenn sie ihre Forderungen nach Aufforderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Es bleibt dabei abzuwarten, in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgen wird. Erwerber von Fondsanteilen der beiden geschlossenen Fondsanlagen „Iberosol“ und „Andasol“ dürften nach gegenwärtigem Kenntnisstand keinen Schaden durch die Insolvenz der Solar Millenium AG davon tragen. Für betroffene Aktionäre und Anleihegeschädigte wird jedoch nun intensiv zu prüfen sein, ob Schadensersatzansprüche gegen die Solar Millenium AG, deren Verantwortliche bzw. Vertriebsgesellschaften sowie Anlagevermittler oder Anlageberater in Betracht kommen.“

In jedem Fall sollten sich betroffene Anleger durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt im Hinblick auf die zur Wahrung von Anlegerinteressen  erforderlichen Maßnahmen sowie die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beraten lassen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: [email protected], Internet: www.ksr-law.de.

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen.

Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.

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