Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 15.06.2007

Sechs Gebote zum Abschluss jeder Versicherung


Sechs Gebote, die Sie beim Abschluss jeder Versicherung beachten sollten:

1.) Überlegen Sie sich: Welches Risiko oder welche Risiken exakt muss ich versichern? Bringen Sie Ihre Überlegungen am besten gleich zu Papier.

Beispiel Einfamilienhaus: Mögliche Risiken Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, aber auch Regenwasser, Schmutzwasser, Hochwasser, Grundwasser, Flut, Erdrutsch, Fahrzeuganprall und weitere. Beispiel Rechtsschutz eines/r Selbständigen: Mögliche Risiken – a) privater Bereich: Auto, Haus etc.; b) beruflicher Bereich: die bestehenden und künftigen Verträge des eigenen Unternehmens** etc. (** das wichtigste Risiko beim Rechtsschutz von Selbständigen)

2.) Lassen Sie sich nicht einfach ein Antragsformular vorlegen, in dem nur irgendetwas angekreuzt wird. Schreiben Sie stattdessen, ggf. mit Hilfe eines  Experten, einer Versicherungsgesellschaft, welche Risiken Sie versichern wollen. Schreiben Sie ihr auch, dass Sie diese Risiken umfassend absichern wollen.

Beispiel: Versichern möchte ich die Risiken Feuer, Blitzschlag…Erdrutsch, Fahrzeuganprall, Schnee etc. und zwar umfassend, im Sinn einer Deckung gegen alle Gefahren; Allgefahrendeckung **, tw. ist auch der englische Begriff All-risk-insurance gebräuchlich. (** der optimale Schutz, aber er wird nicht immer angeboten werden, in jedem Fall aber nur, wenn ein Kunde dies ausdrücklich schreibt)

3.) Wenn Ihnen (dann) durch einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter (Versicherungsagent), oder auch direkt von Seiten einer Versicherungsgesellschaft, ein Angebot unterbreitet wird: Achten Sie nicht primär auf den Preis, sondern auf Folgendes: a) Entspricht das Angebot meinen Vorgaben?, b) Ist die Gesellschaft bekannt und ist ihr Sitz in Deutschland?

Beispiel: Ein inhaltlich scheinbar optimaler Vertrag stellt wohl dennoch keine solide Absicherung dar, wenn es sich bei dem Versicherer etwa um eine eher wenig bekannte Gesellschaft handelt, die ihren Sitz in einem kleinen EU-Land hat und vermutlich auch ihr Vermögen außerhalb Deutschlands hat. Nach dem EU-Recht ist die Gesellschaft vermutlich für das Versicherungsgeschäft in Deutschland behördlich zugelassen, aber das nützt  Ihnen nichts.

4.) Wenn Sie Ihren förmlichen Antrag (dann) durch eine/n Versicherungsmakler/in oder eine/n Versicherungsvertreter/in (Versicherungsagent(in)) aufnehmen lassen, betonen Sie auch ihm/ihr gegenüber Ihre Vorgaben (siehe oben 2.). Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Dokumentation des Gesprächs zwischen dem Makler oder Vertreter und Ihnen aushändigen. Diese Dokumentation muss vollständig sein.

Beispiel: Herr /Frau hat mir gesagt, er/sie wolle folgende Risiken versichern………….Ich habe ihr erklärt, dass der gestellte Antrag diese Risiken ……….umfassend deckt…………..Zu Vorerkrankungen hat Herr/ Frau mir folgende Angaben gemacht: a) Vor 2 Jahren Bronchitis……b) Vor 1 Jahr Kniebeschwerden links……….c) Dieses Jahr grippaler Infekt……….

5.) Wenn Sie dann mit der Post Ihren Versicherungsschein (Police) mit den Versicherungsbedingungen, Klauseln und der Verbraucherinformation erhalten: Wenn für Sie nicht klar ist, ob/dass Ihre Vorgaben (siehe oben 2.) eingehalten sind, schicken Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft ein Fax und schreiben Sie, dass Sie den Vertrag wollen, dabei aber davon ausgehen, dass Ihre Vorgaben Vertragsinhalt sind. Schicken Sie Ihr Fax direkt an die Gesellschaft, nicht an den Versicherungsmakler oder Agent.

Beispiel: Ich bestätige den Erhalt des Versicherungsscheins. Ich nehme den Vertrag an, gehe dabei aber davon aus, dass die Risiken…….,wie von mir gewünscht, umfassend unter Versicherungsschutz stehen.

6.) Bewahren Sie alle Unterlagen und Briefwechsel zu Ihrer Versicherung zusammen auf, und zwar inklusive der Dokumentation (siehe oben 4.)).

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (998)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.