Die
Welle der Abzocke mit den Abofallen im Internet will nicht abflauen. Dennoch
ist Hoffnung in Sicht.
So
hat jüngst das Amtsgericht Marburg einem abgezockten Verbraucher, der mit Hilfe
seines Anwalts gegen die Abzocker vorgegangen ist, Recht gegeben und diesem
Schadensersatz für die von ihm aufgewendeten Rechtsanwaltskosten zugesprochen.
Auch
das Amtsgericht Bonn hat in einem Fall gegen einen Anwalt entschieden, der den
Abzockern beisteht, dass dieser schadensersatzpflichtig ist.
Das
Amtsgericht Karlsruhe hatte in dieser Angelegenheit bisher zweimal zu
entscheiden. In einem Fall wurde zugunsten des Verbrauchers und in einem Fall
zugunsten der Abzocker entschieden.
Dennoch
sind die Verbraucher hier auf der sicheren Seite. Ein Vertrag kommt nicht
zustande, wenn man sich auf einer der bekannten Seiten anmeldet. Damit besteht
auch kein Zahlungsanspruch und man kann die Zahlungsaufforderungen und
Mahnungen getrost ignorieren.
Sollte
sich der Verbraucher aber dennoch unsicher sein, lohnt sich der Gang zum
Anwalt.
17.05.2010