Fachbeitrag 06.10.2010

Scheidung in Sicht?


Immer mehr Ehen enden vor dem Scheidungsrichter. Ist der Gang zum Anwalt erst beschlossene Sache, lässt der Streit ums Geld oft nicht lange auf sich warten. Um den finanziellen Ärger einzugrenzen, sollten Sie deshalb rechtzeitig aktiv werden. Hier eine hilfreiche Checkliste:

Überblick verschaffen – und zwar am besten noch vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Wie steht es mit den Finanzen? Was gehört wem? Was beiden zusammen?

Erstgespräch beim Rechtsanwalt:  Es dient zunächst zur Orientierung und kostet maximal 190 Euro (plus MwSt). Umfangreiche Dokumente müssen Sie noch nicht mitbringen.

Dokumente kopieren: Kontoauszüge, Gehalts- sowie Jahresabrechnungen von Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge. Dies ist wichtig für den nächsten Anwaltsbesuch, damit Ihre finanziellen Ansprüche errechnet werden können. Und damit Sie alles nachweisen können, falls Original-Dokumente beim Auszug des Partners plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

Konto ändern: Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen, kann er das Konto bis auf den letzten Cent abräumen. Also: Vollmacht löschen – oder rechtzeitig ein neues eigenes Konto eröffnen und das Guthaben aufteilen.

Lastschriften checken: Abbuchungen lassen sich meist innerhalb von sechs Wochen stornieren. Auch Darlehensraten sollten vorsorglich gestoppt werden, wenn Sie z. B. einen Kredit Ihres Mannes abbezahlen.

Plastikgeld sichern: Partnerkarten für Ihre Kreditkarten kündigen; ggf. zweite EC-Karte für Ihr Konto sperren lassen.

Testament ändern: Vereinbarungen für den Todesfall überprüfen; bei einem gemeinsamen Testament ggf. ein eigenes schreiben und das gemeinsame für ungültig erklären. Bei Ihrer Lebensversicherung eventuell das Bezugsrecht ändern.

Steuerberater anrufen: Bei gemeinsamer Veranlagung Steuerbescheide und Unterlagen oder Kopien von sämtlichen Finanz- und Vermögenstransaktionen anfordern. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen der letzten 12 Monate (drei Jahre bei Selbständigen). Aber um den Zugewinn zu berechnen, muss für die gesamte Ehezeit eine “Bilanz” erstellt werden.

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Rechtsanwalt
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