Fachbeitrag 10.02.2011

Schadensersatz für Anleger wegen fehlerhafter Prospektangaben


Mit Urteil vom 12.01.2010 hat das Landgericht Berlin (LG Berlin) die Juragent AG und deren ehemaliges Vorstandsmitglied, Herrn Mirko Heinen, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Prozesskostenfonds-Anleger. Das Urteil stützt sich darauf, dass der Anleger durch die Angaben in dem Verkaufsprospekt zu dem Fonds getäuscht wurde.

Der Anleger kann demnach seine eingezahlte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen von der Juragent AG und Herrn  Heinen verlangen. Diese erhalten im Gegenzug die Beteiligung des Anlegers an dem Prozesskostenfonds. Ausweislich der Berichterstattung von Anlegeranwälten sind darüber hinaus weitere obsiegende Urteile gegen die Juragent AG und Herrn Heinen ergangen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die KANZLEI GÖDDECKE ist ebenfalls der Auffassung, dass die Anleger in dem Prospektmaterial unzureichend über wesentliche Tatsachen aufgeklärt worden sind und rät betroffenen Anlegern, sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden. Die KANZLEI GÖDDECKE hat im Mandantenauftrag bereits Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Quelle: Landgericht Berlin (LG Berlin), Urteil vom 12. Januar 2010, AZ.: 2 O 318/09

08. Februar 2011 (Rechtsanwalt Marco Cords)

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