Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 22.01.2016

Schadenersatzklage nach Kursverlust der VW Aktie


Sie haben durch den Kursfall der VW Aktie Verluste erlitten? Als geschädigter Anleger sollten Sie darüber nachdenken, VW auf Schadenersatz zu verklagen.

Aktie fällt um rund 40 %

Einen Anspruch auf Schadenersatz können Sie sowohl für die VW Stammaktie als auch für die VW Vorzugsaktie sowie die Porsche Aktie anmelden. Nachdem VW im September 2015 die Abgaswertemanipulation bei Dieselmotoren eingestanden hatte, fielen die VW Stammaktie und Porsche Aktie innerhalb weniger Tage um rund 40 %. Die VW Vorzugsaktie traf es noch härter: Sie hatte einen Kursverlust von etwa 45 % hinzunehmen. Alle drei Aktien konnten sich seitdem wieder etwas erholen, sind aber noch immer weit von ihrem ehemaligen Kurs entfernt: Die VW Stammaktie weist zurzeit einen Verlust von rund 30 % auf, die Porsche Aktie und VW Vorzugsaktie haben nach wie vor 35 % ihres Wertes verloren. Wann und ob sich die Kurse weiter erholen ist nicht absehbar. Ob VW den Skandal derart gut verkraften kann, dass die Kurswerte vor Bekanntwerden der Abgasmanipulation wieder erreicht werden, ist zweifelhaft. Anleger sollten sich daher überlegen, ob sie wegen ihrer Kursverluste VW auf Schadenersatz klagen wollen.

Warum besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?

Sowohl in Österreich (§ 48d BörseG) als auch in Deutschland (§ 15 WpHG) kann man einen Anspruch auf Schadenersatz mit der Verletzung der Publizitätspflicht begründen. Emittenten von Finanzinstrumenten sind gemäß dieser Vorschriften zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insider-Informationen verpflichtet, die sich unmittelbar auf sie beziehen. Konkret bedeutet das für VW: Geschädigte Anleger können Schadenersatz verlangen, wenn das Unternehmen von dem Abgasskandal beziehungsweise der Abgasmanipulation gewusst hat und diese Informationen nicht unmittelbar bekannt gemacht, sondern auf eine entsprechende Offenlegung verzichtet hat.

Schadenersatz muss VW deshalb an diejenigen Anleger leisten, die bei einer ordnungsgemäßen Offenlegung dieser Umstände ihre Anteile an VW (d.h. die VW Aktie, VW Vorzugsaktie oder Porsche Aktie) abgestoßen hätten. Einen Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens haben insbesondere aber auch diejenigen, die ihre Aktien nach dem Frühjahr 2014 und vor Mitte September 2015 erworben haben und diesen Ankauf bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht getätigt hätten. VW ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, die Aktien vom Anleger zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis zu erstatten bzw. jenen Wert auszuzahlen, den der Anleger beim Verkauf der Aktie erzielt hätte. Hat der geschädigte Anleger seine VW Aktien (VW Aktie, VW Vorzugsaktie und Porsche Aktie) bereits verkauft, kann er von VW die Erstattung der Kursdifferenz verlangen.

Wusste VW von der Abgasmanipulation?

Dem Anschein nach hatte VW bereits viel früher Kenntnis von der Manipulation der Abgaswerte, verzichtete aber darauf, auch die eigenen Anleger und die Öffentlichkeit im Allgemeinen darüber zu informieren. Wie das Manager-Magazin mitteilt, fand bereits im Frühjahr 2014 eine Vorstandssitzung des Automobilherstellers statt, bei welcher die Manipulation der Abgaswerte auf der Tagesordnung stand. Darüber hinaus sei die Abgasmanipulation schon 2014 durch die Umweltschutzbehörde EPA untersucht worden. Zudem kam es im Frühjahr 2014 zu einem Verkaufsstopp des Modells Polo TDI – das könnte ein weiteres Indiz dafür sein, dass VW von der Manipulation gewusst hat. In Deutschland sind nun 20 Sonderermittler des Landeskriminalamtes Niedersachsen damit beauftragt, Licht ins Dunkel um den Abgasskandal zu bringen. Auch in Österreich blieb man nicht tatenlos: Wegen der Umweltgefährdung wurde auch dort bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Mehr über den VW Skandal erfahren Sie unter https://legal-chambers.at/vw-skandal-rechtliche-moeglichkeiten/.

VW-Fahrer können ebenfalls Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen

Sie haben einen VW gekauft, der von der Abgasmanipulation betroffen ist? Auch Sie können den Konzern klagen. Als Anspruchsgrundlagen kommen für Sie sowohl Gewährleistung als auch Irrtum oder Schadenersatz infrage. Sie können grundsätzlich die Rückgabe des Autos gegen Rückerstattung des Kaufpreises oder eine Preisminderung verlangen.

Kontakt zur Kanzlei

Sie möchten gegen VW klagen? Den richtigen Ansprechpartner dafür haben Sie bereits gefunden: Die Kanzlei LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London), bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Anlegerrecht und reicht für Sie Klage wegen des Kursverlustes der VW Aktie ein. Auch den Zulassungsinhabern von VW-Autos helfen wir weiter: Wir klagen auf Rücknahme des manipulierten VW oder auf Minderung des Kaufpreises. Schreiben Sie eine Mail an [email protected] oder kontaktieren Sie uns über unseren Internetauftritt www.legal-chambers.at beziehungsweise www.legal-chambers.de.

Quelle: http://www.manager-magazin.de

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Autor

Rechtsanwalt
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