Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 13.08.2010

Restschuldversicherung: Wege aus der teuren Versicherung


Schließen Bankkunden gleichzeitig mit dem Kreditvertrag einen Restschuldversicherungsvertrag ab, so kann sich dieses Geschäft als verbundener Vertrag darstellen. Folge ist, dass ein Widerruf des Kreditvertrages auch zur Aufhebung des Restschuldversicherungsvertrages führt. Ein verbundenes Geschäft liegt generell immer dann vor, wenn an sich rechtlich selbständige Verträge in so engem Zusammenhang stehen, dass sie sich als wirtschaftlich-tatsächliche Einheit darstellen und ergänzen. Ein klassischer Fall eines verbundenes Geschäfts ist beispielsweise der finanzierte Autokauf.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.12.2009 (Az. XI ZR 45/09) klargestellt, dass auch Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte sein können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherungssumme dient und
  • zwischen Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit besteht.

Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Finanzierung der Restschuldversicherungsprämie aus einem Teil der Darlehenssumme im Vertrag festgeschrieben ist und der Bankkunde über diesen Betrag nicht frei verfügen kann.

Folge eines solchen verbundenen Geschäftes ist, dass der Bankkunde seinen Darlehensvertrag oftmals noch widerrufen kann, da die Widerrufsbelehrung in der Regel nicht auf diese Besonderheit der verbundenen Geschäfte hinweist. Hat der Kunde von der Fehlerhaftigkeit der Belehrung Kenntnis erlangt, kann er noch zeitnah widerrufen. Außerdem kann der Kunde Leistungsverweigerungsrechte, die ihm aus dem Versicherungsverhältnis zustehen, der Bank entgegenhalten.

Die Frage, ob Ihr Kreditvertrag und eine Restschuldversicherung verbundene Geschäfte darstellen, sollte am besten durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Die KANZLEI GÖDDECKE ist hierbei gerne behilflich.

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