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Fachbeitrag 05.08.2015

Rechtlicher Schutz für Reisende


Es gibt viele Gründe zu verreisen. Wenn wir zu einem neuen Ort reisen, kann das für uns eine Möglichkeit sein, ein neues Leben zu beginnen. Wir sammeln neue Lebenserfahrungen und neues Wissen, fühlen uns unabhängig und mutig.  

Vor der Reise häufen wir oft viele Dinge an; das können mitunter ganze Berge von Taschen und Koffern sein.  Der Rechtsschutz ist zwar für die Augen unsichtbar, ist dabei aber immer bei Ihnen.

Wenn eine Person in ein anderes Land reist, wird sie nach den Rechtsvorschriften sowohl des Ursprungslandes als auch des Ziellandes geschützt. Die Gesetzgebung des jeweiligen Landes besteht aus inländischen und internationalen gesetzlichen Rechtsnormen. Ein Völkerrecht besteht hauptsächlich aus internationalen Abkommen.

Zu diesem Zeitpunkt gibt es internationale Abkommen für alle wichtigen Bereiche des Lebens.

Jeder Staat verteidigt seine Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt, und es spielt dabei keine Rolle, in welchem Land Sie sich befinden.

Wenn die Bestimmungen eines internationalen Abkommens nicht dem nationalen Recht entsprechen, gelten die Regeln des internationalen Abkommens als allgemeine Vorschrift.

Am 23.06.2005 wurde das Gesetz «Über internationales Privatrecht» vom Parlament der Ukraine erlassen.

Der 3. Artikel dieses Gesetzes definiert: Wenn ein internationaler Vertrag der Ukraine andere als die durch dieses Gesetz festgelegte Vorschriften bestimmt, werden die Regeln der internationalen Vertragsbestimmungen angewendet.

Haben Sie daher keine Angst und reisen Sie beruhigt.

Senden Sie bei Interesse einfach eine E-Mail an [email protected], ich versorge Sie mit allen notwendigen Informationen.

 

Tatjana Loginova   

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Autor

Rechtsanwalt
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