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Fachbeitrag 06.08.2012

RABENVÄTER ? GLUCKENMÜTTER ?


Nicht jeder, der Verantwortung will, kann sie auch (er-)tragen

Bis 1989 waren Mütter nach einem patriachalen Gesetz nicht in der Lage, in Obsorgefragen allein zu entscheiden; entweder musste das Jugendamt oder der Vater in allen (!) relevanten Fragen um Zustimmung gefragt werden – auch nach der Scheidung. Und dass ein Vater damals die Obsorge beantragt oder gar erhalten hätte, war (fast) unbekannt. Vor Jahren hat eine Vorreiterin in der Anwaltschaft noch gute Väter als so selten wie “Weiße Reiher” bezeichnet.

Was für ein Wertewandel hat sich in den letzten 20 Jahren abgespielt. Die Rolle des Mannes (und Gesetzeslage !) lässt es inzwischen zu, als Vater in Karenz zu gehen, der ein krankes Kind zu pfegen.

Vermehrt kämpfen Väter darum, mehr Zeit mit den Kindern nach einer Trennung  verbringen zu dürfen – Verantwortung tragen zu dürfen. Neue Rahmenbedingungen und die Änderung gesellschaftlicher Werte gehen hier Hand in Hand.

Aber nicht alle wissen auch, was sie damit meinen. Zu oft sind Paare noch zu sehr in ihre Trennungssituation mit dem Partner verstrickt, um zu sehen, was ein Kind wirklich braucht – im Gesetz heißt das “dem Kindewohl entsprechend”.

Aber nicht alle Männer, die “kämpfen” (was für eine Bezeichnung) sind Rabenväter, viele könnten Erhebliches zur Erziehung beitragen; und nicht alle Frauen sind Glucken, die eben das verhindern wollen. Manche müssen mit guten Grund ihre Kinder auch vor dem eigenen Vater “schü(r)tzen”.

Und so gilt – wie überall – der alte Grundsatz: schau dir den Einzelfall genau an.

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Rechtsanwalt
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