Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 28.03.2011

RA hat 20 % Ermessensspielraum bei Honorarbestimmung


Nach aktuellem Urteil des BGH vom 13.1.2011 –IX ZR 110/10- ist die Frage der Überschreitung der 1,3-Regelgebühr um 20 % keine der vollen Überprüfung durch das Gericht zugängliche Rechtsfrage, sondern lediglich eine Frage der Toleranz. Dem Anwalt steht lt. BGH im Rahmen seiner Gebührenbestimmung nach § 14 I RVG insoweit ein Toleranzbereich von 20 % zur Verfügung. Deshalb liegen 1,5 noch innerhalb der Toleranz und dies hinzunehmen ist nicht unbillig.

RAG EULERICH & COLL.

durch

            Rechtsanwalt

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (999)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.