Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 23.05.2011

Quotenbildung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls


Das Oberlandesgericht Hamm hatte in seinem Urteil vom 25. August 2010 darüber zu entscheiden, inwieweit sich im Falle eines Ver­kehrs­un­fal­les die Trunkenheit des Fahrers auf die Einstandspflicht des Ver­si­che­rers (VR) aus­wirkt.

Im vorliegenden Fall verursachte ein Versicherungsnehmer (VN) einen Ver­kehrs­un­fall. We­gen des Unfallschadens an seinem Pkw machte er Ansprüche gegen den Voll­kas­ko­-VR geltend. Seine Blutalkoholkonzentration betrug 0,59 Promille BAK. Nach Ansicht des Gerichts sei der VR berechtigt, seine Leistung um 50 % zu kürzen. Bei sogenannter relativer Fahruntüchtigkeit, mithin ab 0,3 Pro­mil­le, sei hier­nach in der Regel mit einer Kürzungsquote von 50 % zu be­gin­nen. Diese Quo­te steige nach dem Grad der Alkoholisierung bis auf 100 % bei Erreichen der ab­so­lu­ten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. Die Leis­tungs­kür­zung sei jedoch im Ver­hält­nis zur Schwere des Verschuldens vor­zu­neh­men. Die besonderen Um­stän­de des Einzelfalls können die Schwere des in­di­vi­du­el­len Verschuldens in ei­nem anderen (milderen oder auch schwereren) Licht er­schei­nen lassen.

Die ersten Entscheidungen der Gerichte zu den vielen offenen Fragestellungen im Rah­men der Quoten nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegen nun­mehr als Orientierungshilfen vor. Sollte auch Ihr VR Quotierungen vor­neh­men, ist eine fundierte Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Ver­si­che­rungs­recht dringend angeraten. Kontaktieren Sie hierzu un­se­r Sekretariat.

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