Fachbeitrag 13.09.2010

Powerpleite statt geplanter Profite


Für vier der insgesamt sieben von der ACI-Gruppe Investoren angebotenen Dubai-Fonds hat die Geschäftsführung aktuell Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bielefeld gestellt. Ob es sich dabei um Missmanagement, Fehlplanung oder Bilanzstricks handelt, oder ob strafbare Handlungen die Ursache sind, ist noch offen. Die Geschäftsleitung sucht laut Presseberichten die Ursachen für den Misserfolg pauschal in der allgemeinen Finanzkrise und der Missgunst von Neidern.

 Anfang September erhielten die Anleger der vier Krisenfonds endlich – mit etwa zwei Monaten Verspätung – den Jahresabschluss 2009. Die Bilanz endet mit einem katastrophalen Ergebnis: durchgängig 80 % Wertverlust für die Investments in dem Wüstenemirat Dubai! Flugs steht die Folge für das Management fest: Insolvenzantrag ist sofort zu stellen.

 Wie aktuell zu erfahren ist, wurde die Ankündigung umgesetzt; entschieden wird über den Antrag voraussichtlich Anfang der 37. Kalenderwoche. Die Geschäftsleitung räumt damit nicht nur das miserable Ergebnis ihrer seit 2005 emittierten Dubai-Fonds ein, sondern entzieht sich damit auch systematisch der von Anlegern unter der KANZLEI GÖDDECKE und einer Anlegerinitiative gestellten Antrag, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen und Aufklärung zu geben.

 „Offensichtlich hat man nicht das Rückgrat, sich den Anlegern von Angesicht zu Angesicht zu stellen“, so Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, der außerdem ein großer Förderer eines umfangreichen Sanierungskonzepts ist. Anlegern ist eindringlich zu empfehlen, dem vorgelegten Jahresabschluss eine Abfuhr zu erteilen und in allen Punkten mit NEIN zu stimmen. Nur so können sich Anleger sicher sein, dass sich ihre Rechtsposition nicht automatisch verschlechtert. Nur mit der Verweigerung erhält man sich seine Ansprüche.

 Bereits drei Wochen zuvor erhielten die Anleger der ACI-Fonds VI. und VII. „bad news“: 80 % Wertverlust für Genussrechte, die an einem ACI-Unternehmen in Dubai gehalten werden. So wurde ihnen die Bilanz mit wenigen dürren Worten präsentiert. Ob sie jetzt auch um den Bestand ihres kompletten Investments fürchten müssen, ist noch nicht geklärt. Vor dem Hintergrund kann – so die Empfehlung der KANZLEI GÖDDECKE – den Anlegern nur empfohlen werden, das Ergebnis nicht zu akzeptieren und bei der Genehmigung des Jahresabschlusses sowie der Entlastung der Geschäftsführung als auch des Treuhänders mit „nein“ zu stimmen.

 Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Es hilft nichts: Man muss dem Schreckgespenst der Insolvenz jetzt ins Gesicht sehen! Für Anleger bedeutet es, dass sie sich nicht nur auf den Verlust ihres Geldes zumindest auf lange Sicht einstellen müssen. Die KANZLEI GÖDDECKE ist das einzige Rechtsanwaltsbüro, das nicht nur Verfahren gegen die Verantwortlichen der ACI-Gruppe und den Treuhänder führt, sondern darüber hinaus von zwei Anlegerinitiativen beauftragt ist und mit ihnen Sanierungsbestrebungen angeht.

 Anleger können also – wenn sie sich für einen Auftrag an die KANZLEI GÖDDECKE entscheiden – mehrgleisig fahren, um etwas für ihre Beteiligung zu tun. Im Rahmen wirtschaftlich tragfähiger Lösungen für die vier krisenbehafteten ACI-Fonds hat die KANZLEI GÖDDECKE bereits im Frühjahr 2010 durch ein Gerichtsverfahren fast eine halbe Million Euro erspart: Die Kosten für die Geschäftsführung und die Treuhandgesellschaft konnten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren um diesen Betrag reduziert werden.

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Rechtsanwalt
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