Fachbeitrag 13.10.2010

Postbank AG: Bußgeld für rechtswidrigen Umgang mit Kundendaten


Der Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen hat gegen die Postbank ein Bußgeld in Höhe von 120.000 EUR wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften verhängt. Die Postbank war Ende 2009 in die Schlagzeilen geraten, weil sie selbständigen Handelsvertretern der Postbank-Finanzberatung den Zugriff auf Kontodaten von Postbankkunden ermöglicht hatte.

Der NRW-Datenschutzbeauftragte fand zu diesem Vorgang deutliche Worte: „Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können.“

Die Ermittlungen der Datenschutzbehörde waren nach einem Bericht der Zeitschrift Finanztest ins Rollen gekommen. Diese hatte herausgefunden, dass tausende freier Finanzberater Zugriff auf Kontodaten von Postbank Kunden hatten. Die Zeitschrift berichtete auch über den enormen Verkaufsdruck bei der Postbank, welcher dazu führte, dass Finanzprodukte um jeden Preis empfohlen werden sollten.

Im Rahmen der Überprüfung wurden nun auch Arbeitsanweisungen bekannt, wonach die Finanzberater vor Kontaktaufnahme die Kontodaten auswerten sollten, um gezielt Kunden mit verfügbaren liquiden Mitteln ausfindig zu machen. Diesen wurden dann Finanzprodukte verkauft, die häufig überhaupt nicht zur Risikobereitschaft der Kunden passten.

Es ist erfreulich, dass ein derart unseriöser Umgang mit Bankkundendaten entsprechend sanktioniert wird. Für viele Postbank-Kunden dürfte dies allerdings zunächst nur ein schwacher Trost sein: Sie kamen durch die Weitergabe der Daten mit den Beratern der Postbank-Finanzberatung in Berührung und wurden von diesen mitunter fehlerhaft beraten. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt bereits mehrere geschädigte Postbank-Kunden.

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Rechtsanwalt
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