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Fachbeitrag 29.03.2011

Pongs & Zahn AG: Der Schuldner ist flüchtig!


In diesen Tagen werden die Anleger von ihren Depotbanken darüber informiert, dass anstelle der Pongs & Zahn AG nunmehr allein die bislang unbekannte VERION AG als Hauptschuldnerin für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit der von der Pongs & Zahn AG emittierten Schuldverschreibung 2003/2011 (ISIN DE0005568695) haftet.

Die VERION AG, München, ist nach eigener Darstellung ein Privat Equity-Unternehmen, das Beteiligungen an Unternehmen hält, die in der Herstellung von synthetischen Fasern und Fiberintermediates tätig sind. Auf ihrer Internetpräsenz stellt sich die VERION AG als Teil der Pongs & Zahn-Gruppe dar und weist die Pongs & Zahn AG als Mehrheitsaktionärin mit einem Aktienanteil von über 90 % aus.

Der nun vollzogenen Schuldnerwechsel setzt die Anleger der Pongs & Zahn AG erheblichen Nachteilen aus. Denn nun steht nicht mehr das Vermögen der Pongs & Zahn-Gruppe insgesamt – d.h. einschließlich der VERION AG – als Haftungsmasse zur Verfügung, sondern nur noch das Vermögen der Tochtergesellschaft VERION AG allein.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke 

Die KANZLEI GÖDDECKE ist der Auffassung, dass der vorgenommene Schuldnerwechsel unzulässig ist. Gläubiger brauchen die damit verbundene Benachteiligung nicht hinzunehmen. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Anleger und vertritt sie gegenüber der Pongs & Zahn AG.

Quelle: eigene Recherche

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Rechtsanwalt
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