Wie berichtet hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 36p IN 5893/10) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pongs & Zahn AG eröffnet. Am 26. April 2011 fand eine Gläubigerversammlung statt. Uns wurde zugetragen, dass hinter der Pongs & Zahn AG stehende Personen in diesem Termin lebhaft bestrebt waren, die „Lufthoheit“ in dem dort eingerichteten Gläubigerausschuss zu erlangen. Dieses Vorhaben scheiterte.
Unabhängig davon bleibt die Gefahr, dass Gläubiger in dem Verfahren benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere für die Gläubiger der Schuldverschreibung 2003/2011 (ISIN DE0005568695).
Inzwischen hat die KANZLEI GÖDDECKE gegenüber dem Insolvenzverwalter Stellung bezogen. Es ist deutlich gemacht worden, warum der angebliche Schuldnerwechsel nach unserer Rechtsauffassung nicht wirksam sein kann. Darüber hinaus haben wir den Insolvenzverwalter aufgefordert, die Anleihegläubiger an dem Insolvenzverfahren zu beteiligen.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Es kann erforderlich werden, die Anleihe zu kündigen, um die Rechte als Gläubiger in dem Insolvenzverfahren der Pongs & Zahn AG geltend zu machen. Hierüber berät die KANZLEI GÖDDECKE gern. Es reicht für Anleger im Regelfall nicht, einfach abzuwarten, wie sich der Insolvenzverwalter gegenüber den Anleihegläubigern positionieren wird, um nicht mögliche Rechte zu verlieren.
Quelle: eigene Recherche
16. Mai 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)