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Fachbeitrag 09.07.2010

Poliscan Speed – Standardisiertes Messverfahren


Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsunterschreitungen mit Hilfe von sogenannten standardisierten Messverfahren ermittelt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich auf das Messergebnis vertrauen.

Der Begriff des standardisierten Messverfahrens ist im Verkehrsrecht entwickelt worden, um die Richter hinsichtlich des Umfanges der Urteilsbegründung zu entlasten.

Er führt in der Praxis zu einer Umkehr der Beweislast, denn der Betroffene muss nun darlegen und beweisen, weshalb bei seiner Messung außergewöhnliche Umstände vorlagen, die somit vom Standard abweichen.

Das Messgerät Poliscan Speed wurde zum standardisierten Messverfahren, ohne dass jedoch näher bekannt ist, weshalb. Schließlich räumen selbst die befassten Obergerichte ein, dass die Messwertgewinnung nicht bekannt ist, da Betriebsgeheimnis.

Man fragt sich nun, worin die Gründe liegen, dass verurteilt wird, und das Poliscan Speed zum standardisierten Messverfahren erklärt wurde:

Denn eigentlich müssten sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften nun fragen:

„Wie soll nun aus dem unbekannten Messwert ein Messfehler festgestellt werden?”

„Woher soll es ein Sachverständiger wissen, bzw. erklären können?”

Aber diese Fragen werden nicht gestellt, sondern Bürger verurteilt.

Fazit:
Die Physikalisch Technische Bundesanstalt ist mit Poliscan Speed materiell überfordert, da das High-Tech-Gerät so neuartig ist, dass die Anstalt keine Referenzgeräte zur Überprüfung aller Funktionen hat, und hat dennoch die Zulassung erteilt.

Sachverständige sind überfordert, da sie Unbekanntes an Poliscan Speed nicht erklären können, und dennoch erklären, es gäbe keine Messfehler.

Gerichte verurteilen.

Denn der Glaube daran, dass dieses System schon richtig funktioniert, hat das Nichtwissen besiegt, wenn alle daran glauben.

Juli 2010

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Autor

Rechtsanwalt
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