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Fachbeitrag 28.10.2009

Poliscan – Einspruch! – Messverfahren weiterhin in Frage gestellt


Das Poliscan Messverfahren  bleibt auch 9 Monate nach den ersten Einstellungen durch das Amtsgericht Mannheim, wir berichteten, mit den identischen Argumenten wegen fehlender Nachprüfbarkeit in der Kritik..

So hat das Amtsgericht Dillenburg am 02.10.09 den aktuellen Stand der Erkenntnisse zu PoliScanSpeed (PSS)  zusammengefasst und danach die Betroffene freigesprochen.

Am 07.10.09 wurden zwei weitere PoliScanSpeed-Verfahren vom AG Wiesbaden ebenfalls eingestellt!

Auch der ADAC fordert in seiner aktuellen Pressemeldung vom 22.10.09 die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Messergebnisse.

Solange das Zustandekommen der Messung nicht nachvollziehbar und nicht sicher überprüfbar ist, bleibt Poliscan somit angreifbar.

Zu diesem Thema bringt KABEL EINS am Donnerstag, 29.10.09 um 22:15h im Rahmen des Magazins „K1″ das Spezial „Wunderwaffe unter Beschuss”.

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Rechtsanwalt
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