Fachbeitrag 28.09.2015

Pkw und Vermögensausgleich


Was sagen Gesetz und Rechtsprechung?

Fall: Yvonne und Ehemann Heinz trennen sich. Yvonne will den roten Mini Cooper, den sie gemeinsam mit Heinz angeschafft hat, unter allen Umständen behalten. Sie habe den Mini ausgesucht und ihr Name stehe auch im Kfz Brief; außerdem passe der Mini viel besser zu ihr als zu Heinz.

Wem der während der Ehe angeschaffte gemeinsam genutzte Pkw gehört, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Eigentümer ist nicht unbedingt der Partner, der im Kfz-Brief eingetragen ist, wer beim Kauf Eigentum erwerben sollte, ob nur einer der Partner oder beide gemeinsam. In der Regel wird der gemeinsam genutzte Pkw auch zum gemeinsamen Eigentum erworben.

Der gemeinsam genutzte Pkw zählt zu den Hausratsgegenständen, wenn die Partner nur einen Pkw haben und dieser jedenfalls gelegentlich von der Familie oder für die Familie (zum Einkaufen, für Wochenend- und Urlaubsfahrten, zum Transport der Kids zum Sportplatz) genutzt wird.

Hat jeder Partner einen eigenen Pkw, den nur er alleine nutzt, so spricht vieles dafür, dass er auch Alleineigentümer dieses Pkws ist. In diesem Fall ist der Pkw auch kein Haushaltsgegenstand. Der Zweitwagen wiederum ist – wenn ihn beide Partner nutzten – Haushaltsgegenstand.

Ist der Pkw kein Haushaltsgegenstand, ist er in der Vermögensbilanz für den Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Der Ansatz erfolgt üblicherweise mit dem in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert. Ist der Pkw Haushaltsgegenstand und Alleineigentum eines Partner, ist er ebenfalls in der Vermögensbilanz für den Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Ist der Pkw Haushaltsgegenstand und gehört er beiden Partnern gemeinsam, findet er in der Vermögensbilanz für den Zugewinnausgleich keine Berücksichtigung, sondern er wird nach § 1361 a, 1568 b BGB aufgeteilt.

Sinnvoll wäre es, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner vereinbaren würden, wer den Pkw während des Getrenntlebens nutzen darf bzw. wem der Pkw nach der Scheidung gehören soll. Sie sollten auch nicht vergessen, die mit dem Pkw zusammenhängenden Versicherungen und Kredite neu zu regeln.

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Autor

Rechtsanwalt
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