Fachbeitrag 29.02.2012

Pflichten des Arbeitgebers bei der Neueinstellung


Jeder Arbeitgeber muss bei der Besetzung einer Stelle prüfen, ob er diese mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzen kann.

Diese Prüfpflicht ergibt sich aus § 81 Abs. 1 SGB IX:

„Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf. Die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.“

Wichtig ist, dass diese Verpflichtung jeden Arbeitgeber trifft, auch wenn dieser im Jahresdurchschnitt weniger als 20 Arbeitsplätze pro Monat hat und er deshalb nicht gemäß § 71 SGB IX zur Einstellung Schwerbehinderter verpflichtet ist.

Verletzt er diese Pflicht besteht die Gefahr, dass er einem abgewiesenen schwerbehinderten Bewerber eine Entschädigung gemäß § 15 AGG zahlen muss.

Ein Indiz für die Verletzung der Prüfpflicht und damit für die Diskriminierung ist es, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, frühzeitig bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, ob schwerbehinderte Menschen dort arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind. Wenn er diese Indizwirkung nicht widerlegen kann, muss er zahlen.

Das BAG ging in einem Urteil vom 13.10.2011, Az. 8 AZR 608/10 sogar von einer Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers durch den Arbeitgeber aus, obwohl dieser gar nicht wusste, dass er einen schwerbehinderten Bewerber abgelehnt hat!

Das muss man nicht verstehen, sollte aber als Arbeitgeber in Zukunft offene Stellen immer zeitnah bei der Agentur für Arbeit melden und nachfragen, ob es schwerbehinderte Bewerber gibt.

 

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Rechtsanwalt
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