Die Anleihe soll hierzu in sog. Erwerbsrechte umgetauscht werden. Mit diesen Erwerbsrechten erhält der Gläubiger einen Anspruch auf Lieferung von Aktien oder einen – voraussichtlich äußerst geringen – Barausgleich.
Die Gläubiger der Pfleiderer-Hybridanleihe sollen diesen Maßnahmen auf der Versammlung am 14.06.2011 zustimmen. Die Zustimmung setzt aber voraus, dass die Gläubiger überhaupt beschlussfähig sind. Hierzu müssen 75 % der Stimmen (d.h. des nominalen Anleihevolumens) vertreten sein. Dem Vernehmen nach wird ein erheblicher Anteil der Anleihe von einem Großgläubiger gehalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bereits am 14.06.2011 in die Rechte der Anleihegläubiger der Pfleiderer AG eingegriffen wird.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Gläubiger der Hybridanleihe der Pfleiderer Finance B.V. bzw. der Pfleiderer AG (ISIN XS0297230368) sollten die Eingriffe in ihre Gläubigerrechte nicht passiv beobachten, sondern sich gerade anlässlich der anstehenden Gläubigerversammlung engagieren. Insbesondere sollten die Gläubiger auf Transparenz und vollständige Information pochen, bevor ihnen möglicherweise unwiederbringlich Rechte genommen werden.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in der Einladung zur Gläubigerversammlung ein „Informationsmemorandum zur Gläubigerversammlung“ auf der Internetseite der Pfleiderer AG (www.pfleiderer.de) angepriesen wird. Dieses Memorandum ist dort bislang aber nicht verfügbar. Insbesondere enthält die Unterseite „Investors Relations / Hybridanleihe“ keine aktuellen Informationen.
Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank erforderlich, wonach die Hybridanleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung gesperrt verwahrt wird.
Quelle: Einladung der Pfleiderer AG, eigene Recherche