Fachbeitrag 11.04.2011

Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes


Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Dreiteilungsmethode des BGH kann für Frauen wichtig sein, die nach langer Ehe geschieden wurden und sich seit der Reform des Scheidungsrechtes 2008 den nachehelichen Unterhalt mit einer nachfolgenden Ehefrau teilen müssen und schlechter gestellt sind als vorher. Die Berechnung nach der Dreiteilungsmethode ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig. Bisher war es so, dass die Einkünfte der beiden früheren Ehepartner und des neuen Partners vormals zusammengezählt und dann durch drei geteilt wurden. Auf dieser Basis wurde der Bedarf des früheren Partners berechnet. Nunmehr müssen nach dieser Entscheidung beide Ehefrauen die Ansprüche teilen. Nach der Dreiteilungsmethode konnte es sein, dass eine geschiedene Frau trotz langer Ehe keinen Unterhalt mehr bekam, wenn ihr Ex-Ehemann wieder verheiratet war und mit dieser Frau ein Kind hatte, das diese als Hausfrau betreute. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich beide Ehefrauen den Restbetrag gleichrangig teilen, der nach der Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder übrig bleibt.

Ein Anfechten des Scheidungsurteils ist für die Exfrau nunmehr bei einer Scheidung nach 2008 unter Hinweis auf das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes möglich.

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Rechtsanwalt
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