Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 06.10.2010

Neue Wohnung in Aussicht


Größer, billiger und sofort bezugsbereit – endlich haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden. Jetzt müssen Sie nur noch früher aus dem alten Mietvertrag raus. Kein Problem? Doch, denn wer in derselben Stadt in eine bessere oder billigere Wohnung umziehen will, hat schlechte Karten.

Lästig ist eine lange Restvertragsdauer, wie z. B. bei einem Zeitmietvertrag. Seit dem 01.09.2001 sind aber nur qualifizierte Zeitmietverträge zulässig. Dies bedeutet, dass eine Befristung nur dann wirksam ist, wenn der Vermieter sich auf spezielle im Gesetz geregelte Befristungsgründe berufen kann und diese bei Vertragsabschluss dem Mieter mitgeteilt hat. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Sollte Ihr Zeitvertrag dennoch wirksam sein, dann sagen Sie Ihrem Vermieter, warum Sie ausziehen wollen. Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite, wenn Sie wegen des Jobs in eine andere Stadt müssen, mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder Nachwuchs erwarten und dafür mehr Platz benötigen. Dann gilt: Stellen Sie dem Vermieter einen oder mehrere Ersatzmieter.

Der Vermieter will nicht mitspielen?

Sein O.K. darf der Vermieter nur verweigern, falls es begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Bewerber gibt. Geschlecht, Nationalität, Alter oder Rauchverhalten sind keine erlaubten Gründe.

Alles ist Verhandlungssache

Gerade wenn Ihnen gesetzliche „Gründe“ fehlen: Je besser Ihr Verhältnis zum Vermieter ist, desto kulanter wird er sein. Reden Sie mit ihm, appellieren Sie an sein Verständnis, präsentieren Sie einen seriösen Nachmieter. Er muss nicht darauf eingehen, wird sich aber vielleicht freuen, dass Sie ihm die Suche nach einem neuen Mieter schon erleichtert haben. Durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages können Sie auch zu Ihren Gunsten die gesetzlichen Kündigungsfristen verkürzen.

Wo findet man Nachmieter?

Z.B. im Internet unter www.mitwohnzentrale.de, www.die-nachmietervermittlung.de oder per Mundpropaganda, z. B. in der Firma.

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Rechtsanwalt
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