Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde in einigen Punkten geändert. Insbesondere wurden die Selbstbehalte angehoben.
Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern erhöht sich von 900,00 € auf 950,00 € für Erwerbstätige. Der Selbstbehalt von 770,00 € von nicht berufstätigen Unterhaltsschuldnern bleibt unverändert. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern wird erhöht auf 1.150,00 €. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber den Ehegatten oder der Mutter / dem Vater des gemeinsamen Kindes wird erhöht auf 1.050,00 €.
Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern und Großeltern wird erhöht auf 1.500,00 €.
Ferner wird ab dem 01.01.2011 wegen der Anhebung des Bafögbedarfs-Höchstsatzes für Studenten ab Oktober 2010 der angemessene Gesamtbedarf eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, von 640,00 € auf 670,00 € angehoben.