Fachbeitrag 22.12.2010

Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zu 2011 im Überblick


Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde in einigen Punkten geändert. Insbesondere wurden die Selbstbehalte angehoben.
Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern erhöht sich von 900,00 € auf 950,00 € für Erwerbstätige. Der Selbstbehalt von 770,00 € von nicht berufstätigen Unterhaltsschuldnern bleibt unverändert. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern wird erhöht auf 1.150,00 €. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber den Ehegatten oder der Mutter / dem Vater des gemeinsamen Kindes wird erhöht auf 1.050,00 €.
Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern und Großeltern wird erhöht auf 1.500,00 €.
Ferner wird ab dem 01.01.2011 wegen der Anhebung des Bafögbedarfs-Höchstsatzes für Studenten ab Oktober 2010 der angemessene Gesamtbedarf eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, von 640,00 € auf 670,00 € angehoben.

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (994)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.720 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.