Fachbeitrag 20.02.2014

Änderungen bei der Bearbeitung von Nicht-Einwanderungsvisa


Die Konsularabteilungen in Berlin, Frankfurt und München haben ein neues und für Antragsteller einfacheres, schnelleres und preisgünstigeres Verfahren für die Bearbeitung von Nicht-Einwanderungsvisa eingeführt.

Die aktualisierten Informationen zur Beantragung eines US-Visums in Deutschland finden Sie hier: http://germany.usembassy.gov/visa/ und http://ustraveldocs.com/de.

Hintergrund

Bisher bestanden weltweit große Unterschiede dahingehend, wie die verschiedenen Visaabteilungen Antragstellern Informationen zukommen ließen, die Bearbeitungsgebühr einzogen, Gesprächstermine vergaben und ausgestellte Visa an Antragsteller übermittelten. Viele Vertretungen, auch in Deutschland, nutzten externe Dienstleister für einige dieser Leistungen, was häufig mit einer zusätzlichen Gebühr für den Antragsteller verbunden war.

Das Büro für Konsularangelegenheiten des US-Außenministeriums hat eine globale Supportstrategie (GSS) entwickelt, um das Verfahren weltweit zu vereinheitlichen und zusätzliche Gebühren abzuschaffen. Im Rahmen der GSS zahlen Antragsteller nur die Antragsgebühr. Das Ziel der GSS ist, das Visumantragsverfahren nachprüfbarer und transparenter zu machen und den Kundenservice zu verbessern.

Vorteile des neuen Verfahrens

Die Vorteile des neuen Systems sind für Antragsteller auf den ersten Blick erkennbar:

  • Die derzeitigen Gebühren von 15 EUR für Anrufe im Callcenter und 10 US-Dollar für die Online-Terminvereinbarung werden entfallen. Es wird nur noch eine einzige Antragsgebühr fällig, sobald ein Termin vereinbart wird.
  • Die Zahlung der Antragsgebühr kann auf unterschiedliche Weise vorgenommen werden: online über das „SOFORT“-System, online per EC- oder Debit-Karte, durch elektronische Überweisung oder durch Überweisung. Bei unserem alten Gebührensystem dauerte es mindestens vier Tage, bis eine Zahlung bestätigt werden konnte; das neue System erlaubt es Antragstellern, die online bezahlen, sofort einen Termin zu vereinbaren.
  • Antragsteller werden Zugriff auf eine Übersicht mit möglichen Gesprächsterminen in Berlin, Frankfurt und München haben und können sich bei der Vertretung anmelden, die den für sie günstigsten Termin anbietet.
  • Antragsteller müssen keine frankierten, an sich selbst adressierten Briefumschläge mehr abgeben, um ihre mit einem Visum versehenen Pässe zugesandt zu bekommen. Bei der Vereinbarung ihres Gesprächstermins geben sie die Adresse an, an die ihre Pässe geschickt werden sollen. Die Pässe werden per Einschreiben übersandt.
  • Antragsteller erhalten eine E-Mail und/oder SMS, sobald ihre Pässe versandfertig sind, und sie können den Versandstatus im Internet verfolgen.
  • Antragsteller, die beim Interview gebeten werden, zusätzliche Dokumente einzureichen, können diese kostenlos über eine beliebige Filiale der Deutschen Post an die jeweilige Konsularabteilung senden.
  • Antragsteller, deren Antrag eine längere Bearbeitungszeit erfordert, werden per E-Mail oder SMS benachrichtigt, sobald ihre Visa ausgestellt werden können, und sie können ihre Pässe über jede beliebige Filiale der Deutschen Post kostenlos an die jeweilige Konsularabteilung senden.

Auf der neuen Internetseite für Antragsteller werden einige neue Funktionen angeboten, zum Beispiel die Möglichkeit, online Notfall– und Gruppentermine zu beantragen.

Wenn Sie mehr über diese Thema wissen möchten oder weitere Fragen bezüglich des Einwanderungs- und Visasrechts in den Vereinigten Staaten haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Sie können uns in New York erreichen unter www.el-law.com, Dr. Marcus A. Ernst, +1 212-488-1668, [email protected]; Steffanie E. Keim, +1 212-488-1666, [email protected].

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Autor

Rechtsanwalt
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