Am 20.11.2013 hat das Amtsgericht Heilbronn, Az. 12 IK 592/07, einem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Der Schuldner war überschuldet und suchte Hilfe. Deswegen wandte er sich an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Kramp aus Heilbronn. Dieser führte den geforderten außergerichtlichen Einigungsversuch durch und stellte zusammen mit dem Schuldner beim Amtsgericht Heilbronn einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung wurde der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten befreit. Auch hatte der Schuldner seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2007 wegen seiner Altverbindlichkeiten keine Zwangsvollstreckungsverfahren mehr gegen sich dulden müssen.
Wegen der Erteilung der Restschuldbefreiung sind seine Gläubiger dauerhaft gehindert, ihre Ansprüche gegen ihn durchzusetzen, er gilt nunmehr als schuldenfrei.
Dr. Kramp
Rechtsanwalt