Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 08.10.2012

Mein Computer ist meiner


Mein Computer ist meiner! – Was tun bei Beschlagnahme von Computersystemen?

Oftmals wird bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft monatelang das gesamte PC System beschlagnahmt. Dies ist besonders für Unternehmer wegen der sensiblen Geschäftsdaten misslich.

Wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Bedeutung, sollte stets in die Einwilligung einer Kopie der benötigten Dateien eingewilligt werden. Die Fertigung einer 1:1  Kopie kann somit die unliebsame Beschlagnahme abwenden. Die Verhältnismäßigkeit bei einem Verbleib von mehr als 3 Tagen in behördlichen Gewahrsam sei dann nicht mehr gewahrt.

So hat das Amtsgericht unlängst entschieden:

AG Reutlingen, Beschluß vom 05.12.2011, Gz. 5 Gs 363/11

Merke: Eine Beschlagnahme kann nach kurzer Zeit unrechtmäßig werden!

Tipp: Ein schneller Sofortkontakt ist für Sie unter 03581 – 64 34 18 oder per Email möglich.

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Rechtsanwalt
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