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Fachbeitrag 14.12.2009

Mehr Rechte für ledige Väter


Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Anfang
Dezember 2009 entschieden, dass auch unverheiratete Väter das Sorgerecht für
ihre Kinder erhalten können.

Dem Urteil
zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames
Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen
das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
Nach der
deutschen Regelung in § 1626 a BGB hat im Falle der Trennung der
unverheirateten Eltern die Mutter die elterliche Sorge für die gemeinsamen
Kinder. Der Vater in diesem Fall kann nur dann das Sorgerecht erhalten, wenn
die Mutter zustimmt. Stellt sich die Mutter quer, hat der Vater nach deutschem
Recht keine Chance, auf das Sorgerecht für das Kind.

Das Urteil des EGMR
öffnet hier die Tür für Väter, die nach der Trennung das Sorgerecht bekommen
wollen. Unverheiratete Mütter dürfen beim Sorgerecht nicht (mehr) bevorzugt
werden.

Geklagt hatte
ein Vater aus Köln, der vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter kämpfte.

Dem
Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames
Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen
das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot in der Europäischen
Menschenrechtskonvention und das Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens in Artikel 8.

Die
Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der
Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen
der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das Urteil fiel in einer
kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine.

Die
Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große
Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.

Inwieweit
diese Entscheidung Eingang in das deutsche Recht, hier insbesondere in das
Familienrecht im BGB und insbesondere in die Rechtsprechung findet, bleibt aber
abzuwarten.

Ein
Schritt in die richtige Richtung ist aber gemacht.

14.12.2009

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Autor

Rechtsanwalt
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