Fachbeitrag 18.02.2013

Mallorca-Immobilie als wertstabile Kapitalanlage


Eine Mallorca-Immobilie nicht nur ein Feriendomizil, sondern auch eine wertstabile Kapitalanlage.

Einen neues Jahr hat begonnen und aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation wurden abermals diverse Steuern erhöht. Dies betrifft auch im erheblichen Masse den Kauf von Immobilien. Trotzdem sollte man die Vorteile einer Immobilie in Spanien nicht ausser Betracht lassen. Neben dem Erholungsfaktor als Feriendomizil dient die Immobilie auf Mallorca auch als Investitionsmöglichkeit, denn eine Immobilie in guter Lage und vor allem in erster Meereslinie zählt zu den wertstabilsten Anlagemöglichkeiten in ganz Europa. Aufgrund der allgemein angespannten wirtschaftlichen Situation und des grossen Angebots haben sich die Preise realisiert und es gibt Verhandlungsspielraum. Doch sollte man beim Immobilienkauf nicht nur auf den Kaufpreis achten, sondern sich unbedingt auch über die anfallenden Kaufnebenkosten informieren. Je nach der Höhe des Kaufpreises liegen diese zwischen 10% und 13%.

Bei Immobilienkäufen fällt in der Regel entweder die Grunderwerbssteuer oder die Mehrwertsteuer zuzüglich der sogenannte Stempelsteuer an. Das richtet sich danach, ob es sich um einen Neubau handelt, den man von einem Bauunternehmer erwirbt oder um einen Kauf von einer Privatperson oder vermögenshaltenden Gesellschaft aus zweiter Hand. Im ersten Fall ist die Mehrwertsteuer und eine Stempelsteuer, die ab 01.01.2013 von 1 % auf 1,2 % erhöht wurde, auf den Kaufpreis abzuführen. Im Zeiten Fall, dem Erwerb aus zweiter Hand, wird die Grunderwerbsteuer fällig.

Noch im Jahre 2012 wurde die Grunderwerbssteuer von einem einheitlichen Steuersatz von 7%, der unabhängig von der Höhe des Kaufpreises war, erhöht auf einen progressiv gestaffelten Steuersatz von 7% bis 10%. Dieser wurde nun zum 1.01.2013 abermals erhöht. Demnach gilt bei Immobilienverkäufen nunmehr ein gestaffelter Steuersatz von 8% bis 10%. Um so höher der Kaufpreis umso höher der Steuersatz. Bei einem Wert der Übertragung bis 400.000 € gilt ein Steuersatz von 8%, anschliessend steigt der Steuersatz progressiv an, wodurch der Steuersatz zwischen 400.000 € und 700.000 € bei 9% und über 700.000 € bei 10% liegt. Für Garagen gibt es allerdings reduzierte Steuersätze. Bei einem Wert der Übertragung bis 30.000 € gilt ein Steuersatz von 8%, zwischen 30.000 € und 50.000 € von 9%; und über 50.000 € von 10%. Der kurzfristig eingeführte reduzierte Mehrwertsteuersatz für Neubauten von 4 %, wurde zum Jahresende 2012 abgeschafft, weshalb nun eine Besteuerung in Höhe von 10% Anwendung findet.

Neben den dargelegten Übertragungssteuern gibt es eine kommunale Wertzuwachsteuer, welche allerdings von Gesetzes wegen vom Verkäufer zu tragen ist. Ausserdem fallen Kosten für Notar, Grundbuchamt und anwaltliche Beratung an.

Neben den steuerlichen Abgaben gibt es beim geplanten Immobilienkauf diverse weitere rechtliche Aspekte zu beachten. So sollte unter anderem im Vorfeld die Eigentümerstellung des Verkäufers, die Eintragungen im Grundbuch und im Kataster, sowie die Legalität der bestehenden Bebauung rechtlich geprüft und abgesichert werden. Auch sollten die Regelungen des Küstenschutzgesetzes bei Immobilien auf Mallorca, die in der erste Meereslinie liegen, geprüft werden. Ferner ist es ratsam im Rahmen der vertraglichen Absprachen die Schwierigkeiten des Kaufoptionsvertrages, der auf Mallorca als Standardvorvertrag üblich ist und des Notarvertrages rechtlich abzusichern.

Es macht also Sinn sich auch weiterhin nach einer Immobilie umzusehen und diese nicht nur als Feriendomizil, sondern auch als wertstabile Kapitalanlage zu erwerben. Interessant ist auch, dass für alleinstehende Einfamilienhäuser touristische Vermietung möglich ist, welche allerdings förmlich zu beantragen ist. So könnte man die Immobilie in der Zeit in der man nicht vor Ort ist auch touristisch vermieten.

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Christian Gerboth

Rechtsanwalt Zulassung Deutschland & Spanien

Gerboth & Partner –  European Lawyers

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