Fachbeitrag 09.07.2009

Lehman-Opfer erhält Schadensersatz – Durchbruch


Am gestrigen Tage hat das Landgericht Hamburg einem Kunden der Hamburger
Sparkasse Schadensersatz wegen Falschaufklärung beim Kauf von Zertifikaten
der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. zugesprochen. Der Kunde erhält demnach
sein, in diese mittlerweile wertlosen Zertifikate investiertes Geld vollumfänglich
zurück.
Die Hamburger Sparkasse hat zwar angekündigt, gegen die Entscheidung des
Landgerichts Hamburg Berufung einlegen zu wollen. Nichts desto trotz ist diese
Entscheidung als Weg weisend zu bezeichnen, insbesondere da sie sich in zahlreiche
anlegerfreundliche Gerichtsentscheidungen, nicht zuletzt auch des Bundesgerichtshofes,
einreiht, meint Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der
schwerpunktmäßig im Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist
und zahlreiche Zertifikatsgeschädigte gegen verschiedene Banken deutschlandweit
vertritt.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Landgericht Hamburg, die auch von
Rechtsanwalt Reulein vertretene Rechtsauffassung, wonach Banken auch im Falle
des Eigengeschäftes mit Zertifikaten, ihre Kunden über Art und Umfang ihres
Gewinninteresses aufklären müssen und für den Fall der Verletzung dieser Pflicht
dem Kunden zur Rückzahlung des investierten Geldes verpflichtet sind. Insbesondere
unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt, aber auch unter Verweis auf
gravierende Versäumnisse bei der Aufklärung über Risiken dieser spekulativen
Anlagen (fehlende Aufklärung über das sog. Emittentenrisiko, sowie das Risiko
des Teil- oder Totalverlusts), wird Rechtsanwalt Reulein für seine Mandanten im
Verlaufe der nächsten Tage und Wochen die ersten Klagen gegen Banken einreichen.

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Autor

Rechtsanwalt
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