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Fachbeitrag 13.05.2013

Kreuzfahrt-Gigant lenkt ein


Costa Concordia: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt außergerichtlichen Vergleich an

Bozen/Houston. Die 100 Passagiere der Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia, die über die  Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli und Staranwalt John A.Eaves in den USA eine Schadenersatzklage gegen die Reederei  angestrengt haben, können einen ersten Erfolg feiern. Der Kreuzfahrt-Gigant strebt einen Vergleich an. Die  für Juli angesetzte Gerichtsverhandlung wurde ausgesetzt. Die „Costa Concordia“ hatte im Januar nahe an der Insel Giglio einen Felsen gerammt und war mit mehr als 4.200 Passagieren und Crew-Mitgliedern gekentert. 25 Leichen wurden geborgen, etliche Passagiere wurden verletzt. Während einige  Passagiere  den vom italienischen Kreuzfahrtriesen „Costa Crociere Spa“ angebotenen Schadenersatz bereits akzeptiert haben,   entschieden sich andere, ihre Forderungen direkt  an die amerikanische Muttergesellschaft „Carnival“ zu richten. 

Unter ihnen sind auch die 100 Passagiere aus Österreich und Deutschland, die von der Bozener Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli und ihrem US-Kollegen John A. Eaves vertreten werden. Eaves ist Spezialist für derartige Schadensfälle: Er hat u.a.  die Angehörigen der 20 Todesopfer des Seilbahnunglücks von Cavalese 1998   vertreten.

Am 27. Juli hätten die Bozener Rechtsanwälte in die USA zur Eröffnung des Zivilverfahrens im Fall  „Costa Concordia“ reisen sollen.  Doch die Verhandlung wurde ausgesetzt: Der Richter hat einen Vermittler eingeschaltet, der der Reederei „Carnival“ einen außergerichtlichen Vergleich mit den Opfern nahegelegt hat.  

„In den USA werden nur rund zehn Prozent der angestrengten Zivilverfahren vom Gericht entschieden, nach Möglichkeit wird versucht, eine gütliche Einigung zu finden,“ weiß Rechtsanwalt Markus Wenter. Im Fall seiner Mandanten stellte sich auch die Frage, ob die Muttergesellschaft überhaupt belangt werden kann  und ob auch Nicht-US-Bürger vor einem amerikanischen Gericht Schadenersatz einklagen können.

Durch die Beauftragung des Vermittlers hat der Richter seine Entscheidung  darüber  so gut wie  vorweg genommen, indem er die Ansprüche der Geschädigten als gerechtfertigt einstuft.

Und der Vermittler hatte Erfolg: Die Reederei „Carnival“ will es offensichtlich nicht auf einen Rechtsstreit angekommen lassen und  hat bereits ihre Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung signalisiert.  Die 100 Passagiere sollen nun   bis zur ersten Juniwoche eine Aufstellung ihrer   Ansprüche  vorlegen, dann wird weiter verhandelt.

Inzwischen setzt  John A. Eaves die Vernehmungen von Managern der „Carnival“ fort. Deren eidesstattliche Erklärungen könnten  den  Rechtsanwälten der  Schiffsunglücksopfer  wichtige Elemente liefern, um ihre Vorhaltungen gegen die Reederei zu untermauern.  

Rechtsanwalt Markus Wenter zeigte sich gestern zufrieden. Er hatte ein Rechtsgutachten  eines renommierten Experten eingeholt, der ihm aber für eine Klage gegen die Muttergesellschaft wenig Erfolgschancen bescheinigt und ihm davon abgeraten hat. „Umso mehr freut mich die jüngste Entwicklung im Sinne unserer   Mandanten“ sagt Wenter.

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