Costa Concordia: Erfolg für Südtiroler Rechtsanwaltskanzlei und US-Partner – Reederei strebt außergerichtlichen Vergleich an
Bozen/Houston. Die 100 Passagiere der Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia, die über die Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli und Staranwalt John A.Eaves in den USA eine Schadenersatzklage gegen die Reederei angestrengt haben, können einen ersten Erfolg feiern. Der Kreuzfahrt-Gigant strebt einen Vergleich an. Die für Juli angesetzte Gerichtsverhandlung wurde ausgesetzt. Die „Costa Concordia“ hatte im Januar nahe an der Insel Giglio einen Felsen gerammt und war mit mehr als 4.200 Passagieren und Crew-Mitgliedern gekentert. 25 Leichen wurden geborgen, etliche Passagiere wurden verletzt. Während einige Passagiere den vom italienischen Kreuzfahrtriesen „Costa Crociere Spa“ angebotenen Schadenersatz bereits akzeptiert haben, entschieden sich andere, ihre Forderungen direkt an die amerikanische Muttergesellschaft „Carnival“ zu richten.
Unter ihnen sind auch die 100 Passagiere aus Österreich und Deutschland, die von der Bozener Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli und ihrem US-Kollegen John A. Eaves vertreten werden. Eaves ist Spezialist für derartige Schadensfälle: Er hat u.a. die Angehörigen der 20 Todesopfer des Seilbahnunglücks von Cavalese 1998 vertreten.
Am 27. Juli hätten die Bozener Rechtsanwälte in die USA zur Eröffnung des Zivilverfahrens im Fall „Costa Concordia“ reisen sollen. Doch die Verhandlung wurde ausgesetzt: Der Richter hat einen Vermittler eingeschaltet, der der Reederei „Carnival“ einen außergerichtlichen Vergleich mit den Opfern nahegelegt hat.
„In den USA werden nur rund zehn Prozent der angestrengten Zivilverfahren vom Gericht entschieden, nach Möglichkeit wird versucht, eine gütliche Einigung zu finden,“ weiß Rechtsanwalt Markus Wenter. Im Fall seiner Mandanten stellte sich auch die Frage, ob die Muttergesellschaft überhaupt belangt werden kann und ob auch Nicht-US-Bürger vor einem amerikanischen Gericht Schadenersatz einklagen können.
Durch die Beauftragung des Vermittlers hat der Richter seine Entscheidung darüber so gut wie vorweg genommen, indem er die Ansprüche der Geschädigten als gerechtfertigt einstuft.
Und der Vermittler hatte Erfolg: Die Reederei „Carnival“ will es offensichtlich nicht auf einen Rechtsstreit angekommen lassen und hat bereits ihre Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung signalisiert. Die 100 Passagiere sollen nun bis zur ersten Juniwoche eine Aufstellung ihrer Ansprüche vorlegen, dann wird weiter verhandelt.
Inzwischen setzt John A. Eaves die Vernehmungen von Managern der „Carnival“ fort. Deren eidesstattliche Erklärungen könnten den Rechtsanwälten der Schiffsunglücksopfer wichtige Elemente liefern, um ihre Vorhaltungen gegen die Reederei zu untermauern.
Rechtsanwalt Markus Wenter zeigte sich gestern zufrieden. Er hatte ein Rechtsgutachten eines renommierten Experten eingeholt, der ihm aber für eine Klage gegen die Muttergesellschaft wenig Erfolgschancen bescheinigt und ihm davon abgeraten hat. „Umso mehr freut mich die jüngste Entwicklung im Sinne unserer Mandanten“ sagt Wenter.