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Fachbeitrag 13.10.2010

Konstanzer Richter verneint Rückzahlungspflicht für Darlehensnehmer


Das Landgericht Konstanz hat entschieden, dass Anleger der DFO GmbH & Co. (2.) Deutschlandfonds KG, deren Beteiligung über die nunmehr insolvente Privatbank finanziert wurde, unter Umständen ihre Darlehen nicht zurück zahlen müssen. Für manche Anleger stellt dies ein wegweisendes Urteil dar.

Vielfach wurden Beteiligungen an den so genannten Deutschlandfonds über die Privatbank Reithinger finanziert. Die Anleger hatten meist darauf keinen Einfluss – die Darlehensverträge wurden häufig über die Treuhandkommanditistin Procurator abgeschlossen. Nun entschied das Landgericht Konstanz in mehreren Fällen, dass die Bank bzw. der Insolvenzverwalter keine Rechte mehr aus den Darlehen geltend machen können.

Begründet wurde dies mit den engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Privatbank Reithinger und den Fonds. Die Bank habe im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts ihre Rolle als Kreditgeberin überschritten, einen besonderen Gefährdungstatbestand für die Kunden geschaffen und sich in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt. Unter anderem hatte die Bank Inhaberschuldverschreibungen herausgegeben, welche einen nicht unerheblichen Teil des Fondsvermögens ausmachten. Somit übernahmen die Fonds mittelbar das Insolvenzrisiko der Bank, welches sich letztlich auch verwirklichte. Hierüber hätte die Bank nach Ansicht des Landgerichts Konstanz aufklären müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Sollten die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe dieses Urteil in zweiter Instanz bestätigen, wäre dies ein enormer Gewinn für geschädigte Anleger der Deutschlandfonds. In der Tat bestanden zwischen der Privatbank Reithinger (vormals C & H Bank) und den Deutschlandfonds wechselseitige wirtschaftliche Verflechtungen, die uns im Einzelnen bekannt sind und über die die Bank nach unserer Ansicht hätte vorab aufklären müssen. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter der Bank.

 Quelle: Landgericht Konstanz, Urteil vom 13. November 2009, Az. 5 O 374/08 (nicht rechtskräftig)

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Rechtsanwalt
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