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Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 23.11.2011

Kein Bautagebuch, weniger Honorar


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.7.2011 (VII ZR 65/10), seiner bisherigen Linie folgend, den Honoraranspruch eines Architekten gemindert, da dieser kein Bautagebuch geführt hat. Vereinbaren Bauherr und Architekt, dass der Architekt alle Leistungen der 9 Leistungsphasen des § 15 HOAI a.F. erbringen soll, so stellt das Unterlassen der Führung eines Bautagebuchs eine Pflichtverletzung dar, die den Honoraranspruch mindert.

 

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Rechtsanwalt
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