Bonificación del Impuesto de Sucesiones y Donaciones
Am 31.01.2016 hat die Regierung der Kanarischen Inseln im offiziellen Gesetzblatt (Boletín Oficial de Canarias) das entsprechende Gesetz veröffentlicht, Ley 11/2015 de Presupuestos Generales de Canarias. Es gilt ab dem 01.01.2016 für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma, El Hierro, La Gomera, Lanzarote.
Wie bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart war, hat die Regierung jetzt 99,9 % der Erbschafts- und Schenkungssteuer steuerfrei gestellt.
Allerdings gilt dies nur für die Steuergruppen I und II, also Abkömmlinge, Kinder, Adoptierte Kinder, unter oder über 21 Jahren, Ehegatten, Eltern.
Aufgrund der Erbschaftssteuer hatte die Kanarische Regierung 79 Millionen Euro allein im Jahr 2014 eingenommen. Ein Alleinstehender von 30 Jahren hatte damals bei einer Erbschaft von 800.000 € eine Steuer von 134.234 € zahlen müssen. Diese Situation hatte zu einem massiven Anstieg der Ausschlagung von Erbschaften geführt.
Angesichts der neuen Gesetzeslage wird eine Verlagerung des auf den Kanarischen Inseln gelegenen Vermögens zum Beispiel nach Madrid (Freistellung zu 100%) nicht mehr zwingend sein.
Für Deutsche, die sich mit dem Gedanken an Auswanderung nach Spanien tragen, könnten die Kanaren durch das neue Gesetz nochmals attraktiver werden.